Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten
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Güterverkehr schafft ZEB die notwendigen Kapazitäten für die Verkehrsverlagerung und beschleunigt den Binnengüterverkehr auf der Schiene.
Die Investitionen wurden auf der Grundlage eines Verkehrsangebots bestimmt, das von der erwarteten Nachfrage und den damit verbundenen Kapazitätsengpässen sowie von den Marktchancen abhängt. Das Verkehrsangebot bezieht sich auf den Personenfernverkehr und auf den Güterverkehr. Eine Weiterentwicklung des Regionalverkehrs ist nicht Gegenstand der ZEB, es schafft jedoch die notwendigen Voraussetzungen dafür.
Da das Angebot über die gesamte Schweiz vernetzt ist, wird der Gesamtnutzen erst möglich, wenn die gesamte Infrastruktur realisiert ist. Daher können nicht einzelne Teile der zu Grunde gelegten Infrastruktur herausgenommen oder ausgetauscht werden, ohne dass die Funktionsfähigkeit und der Gesamtnutzen des Konzeptes in Frage gestellt werden.
Die ZEB sieht nur dort Investitionen vor, wo dies aufgrund der mutmasslichen Entwicklung in den nächsten 25 Jahren nötig ist. Die Massnahmen dienen der Leistungs- und Kapazitätssteigerung sowie der Beschleunigung oder Entflechtung von Verkehrsströmen. Im Raum Westschweiz, Mittelland und Nordwestschweiz werden knapp 3 Milliarden Franken (Preisstand 2005) investiert. Im Raum Zürich / Ostschweiz ca. 1 Milliarde und im Raum Gotthard sowie zwischen Zürich und Luzern gesamthaft rund 800 Millionen Franken (Preisstand 2005). Insgesamt handelt es sich um Investitionen in der Höhe von rund 5 Milliarden Franken (Preisstand 2005). Da die Planung der Investitionen noch nicht detailliert vorgenommen werden konnte, sind die Kostenangaben geschätzt und können im Einzelnen ändern. In den vorliegenden Kostenangaben sind keine Reserven enthalten.
Diese Summe wird über einen Zeitraum von rund 20 Jahren investiert. Das Finanzierungsinstrument dazu ist bereits vorhanden: der FinöV-Fonds. Um einen möglichst raschen Baubeginn für die ZEB-Projekte zu ermöglichen, soll das FinöV-Fondsreglement angepasst werden. Der Beginn der Bevorschussungsrückzahlung soll auf den Termin der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels gelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt steigt die Verfügbarkeit der Mittel im Fonds wieder an.
Die vier Grossprojekte Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), BAHN 2000, Hochgeschwindigkeits-Anschluss (HGV-A) und Lärmsanierung werden aus dem FinöV-Fonds bezahlt. Insgesamt stehen im Fonds 30,5 Milliarden Franken (Preisstand 1995) zur Verfügung. Die Gesamtschau und ZEB orientieren sich an diesem Finanzrahmen. Die Höhe der Finanzierungsmittel für ZEB ist von der Höhe des aktualisierten NEAT-Gesamtkredits abhängig. Eine Realisierung der mit ZEB geplanten Vorhaben setzt ein Finanzvolumen von rund 5 Milliarden Franken (Preisstand 2005) voraus. Bewegt sich der aktualisierte NEAT-Gesamtkredit an der unteren Bandbreite (rund 18,1 Milliarden Franken, Preisstand 1998) ist die Finanzierung der Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur im Rahmen der FinöV-Mittel von 30,5 Milliarden Franken gesichert. Sollte der notwendige Kredit die obere Bandbreite (18,8 Milliarden, Preisstand 1998) erreichen, so würde dieser Rahmen überschritten.
Neuer Gesamtkredit NEAT
Mit der Vorlage soll das grösste FinöV-Projekt, die NEAT, ausfinanziert werden. Nur mit einer Krediterhöhung ist die Fertigstellung der beschlossenen und in Ausführung befindlichen Bauten möglich. Trotz bereits realisierter und weiterer beabsichtigter Kompensationen können die bestellten Zusatzleistungen sowie die Mehrkosten im bisherigen engen Kostenrahmen nicht aufgefangen werden. Daher ist ein neuer Bundesbeschluss für einen angepassten Gesamtkredit