Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten
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Staatsgeheimnis.48 Der Datenschützer (Garante per la protezione dei dati personali) übt die Kontrolle über die gesammelten Daten aus. Die Staatsschutzbehörden arbeiten im Rahmen der Informatiksicherheit mit den Behörden der Kriminalpolizei zusammen.
Die Aktivitäten der SISMI und SISDE werden von einer parlamentarischen
Kommission überwacht. Die Regierung muss dem Parlament pro Semester ein Rechenschaftsbericht über die Aktivitäten der Dienste abliefern. Auch sind die Aktivitäten der Nachrichtendienste der Kontrolle der Justiz unterstellt.
Die „Direzione Investigativa Antimafia (D.I.A.) führt Massnahmen gegen die
organisierte Kriminalität durch, wie Überwachungen, u.a. auch telefonische
Überwachungen und ermittelt gegen die Mafia.49 Sie kann Informationen beschaffen betreffend finanzielle Verhältnisse der Personen, die verdächtigt werden, kriminellen Organisationen anzugehören. Die D.I.A. gibt die gesammelten Informationen an die SISDE und SISMI weiter. Zudem arbeitet die D.I.A. mit den Polizeikräften
zusammen.
Grundsätzlich dürfen Daten nur mit Einverständis der Betroffenen bearbeitet werden, ausser wenn die Datenbearbeitung aufgrund eines gesetzlichen Auftrages erfolgt.50 Aufgrund des Gesetzesdekretes vom 27. Juli 2005 sind eine Reihe von zusätzlichen weiteren Kompetenzen und Massnahmen für die Staatschutzbehörden eingeführt worden:51 Neu sind bei begründetem Terrorverdacht oder bei Gefährdung der Staatsordnung präventive Telefonüberwachungen möglich. Der Antrag ist in der Regel im Voraus durch den Ministerpräsidenten zu begründen. Dieser kann seine Befugnisse an die Nachrichtendienste delegieren. Die Anordnung erfolgt unter Einwilligung des Richters durch die Staatsanwaltschaft. Ist Gefahr in Verzug, kann auch ohne richterliche Einwilligung angeordnet werden. Spätestens nach 24 Stunden muss beim Richter auf dem ordentlichen Weg aber die Bewilligung eingeholt werden. Der Richter muss innerhalb von 48 Stunden über den Antrag entscheiden. Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, so sind die gewonnenen Erkenntnisse nicht gerichtsverwertbar.
Des Weiteren wurde mit dem bis Ende Dezember 2007 befristeten Gesetz 675 die Pflicht zur Aufbewahrung von Telefon - und Internetdaten für die
Telekommunikationsgesellschaft und Internetprovider eingeführt. Das Verhör von Gefangenen ohne Anwesenheit eines Verteidigers (colloquio investigativo), welches bislang auf Mafia-Delikte beschränkt war, ist nun auch für die Staatsschutzbehörden gestattet.
Schliesslich wurde die Möglichkeit der erleichterten Ausschaffung von Verdächtigen geschaffen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder in
irgendeiner Art eine terroristische Organisation unterstützen. Die Ausschaffung wird unverzüglich vollzogen, kann aber vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Stützt sich der Ausschaffungsentscheid auf geheimdienstliche Quellen, so kann die Gerichtsverhandlung um zwei Jahre aufgeschoben werden. Die
Ausschaffungsverfügung kann suspendiert werden, wenn der Auszuschaffende mit den Behörden kooperiert. Im Fall einer für die Ermittlungen massgeblichen
Kooperation in Terrorismusermittlungen kann eine Niederlassungsbewilligung gewährt werden.
48 Art. 12 Gesetz vom 24. Oktober 1997 49 „legge n. 410 del 1991“ ;nachfolgend Gesetz 410
50 Art. 12 Abs. 1 „legge n. 675 del 31 dicembre 1996 Tutella delle persone e di altri soggetti rispetto al trattamento die dati personali“,nachfolgend Gesetz 675 genannt
51 Testo del decreto-legge 27 luglio, n.144, coordinato con la legge die conversione 31 luglio 2005 (nachfolgend Gesetz vom 27. Juli 2005)