Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/27: Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) (Besondere Mittel der Informationsbeschaffung) · 86 Seiten

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ohne richterliche Prüfung erlaubt.43 Bei organisierter Kriminalität sind Einätzte auch in der Nacht zugelassen.

Was die verdeckten Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapieren und

Tarnkennzeichen betrifft, wurden verschiedene Kompetenzen mit dem Gesetz vom 18. März 2003 begründet: Demnach sind beispielsweise direkte Zugriffe auf

Informationssysteme und das Einholen von Auskünften bei Banken oder Privaten erlaubt. Betätigungsverboten können unter bestimmten Umständen ausgesprochen werden, namentlich bei bewaffneten Demonstrationen und bei Organisationen,

welche die Sicherheit Frankreichs gefährden würden.44 Im Rahmen der

organisierten Kriminalität ist der Einsatz von Vertrauensleuten vorgesehen, mit nachträglicher Benachrichtigung des Staatsanwaltes. Für deren Abgeltung existieren Spezialfonds.45

In Frankreich ist kein parlamentarisches Kontrollsystem vorgesehen, jedoch sind diesbezüglich verschiedene Gesetzesprojekte in Bearbeitung. Indessen muss die Regierung dem Parlament Rechenschaftsberichte abliefern.

Die Bekämpfung des Terrorismus hat seit den Anschlägen vom 11.9.2001 auch in Frankreich höchste Priorität. Obwohl die Franzosen namentlich im Kampf gegen den Terrorismus seit Jahrzehnten Erfahrung haben, wurden eine Reihe von neuen Gesetzen und Dekreten erlassen.

4. Italien

Italien ist im Gegensatz zu den Bundesstaaten Schweiz, Deutschland, oder

Österreich ein dezentralisierter Einheitsstaat. Die Regionen haben weitgehende Befugnisse in den speziellen Bereichen, u.a. Landwirtschaft, Gesundheits- und Bildungswesen sowie Gemeindepolizeiaufsicht

Die Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit ist in Italien auf drei Pfeiler aufgebaut: Den SISMI (Servizio per le informazioni e la sicurezza militare), den SISDE (Servizio per le informazioni e la sicurezza democratica) und die Direzione Investigativa Antimafia (D.I.A.).

Deren Wahrung liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums. Ihm unterstellt ist die „Direzione centrale per la Polizia di Prevenzione“.46

Die „Polizia di Prevenzione“ hat folgende Zielsetzungen: die Bekämpfung von internen und externen Terrororganisationen und von paramilitärischen und

gewalttätigen Gruppierungen. So können aufgrund von Art. 6 des Gesetzes 121 Daten klassifiziert, analysiert und evaluiert werden, um die Sicherheit zu

gewährleisten.

Während der SISMI für die Aktivitäten zuständig ist, die im Ausland stattfinden, ist es der SISDE für die im Inland. Zu den Aufgaben des SISDE gehören die Bekämpfung von Terrorismus, illegaler Einwanderung, Computerkriminalität, Wirtschaftsspionage, neu aufkommender Bedrohungen und organisierter Kriminalität.

Die SISDE sammelt Daten zum Schutz der inneren Sicherheit. Im Allgemeinen besteht ein Einsichtsrecht.47 Alle Dokumente und Akten, deren Veröffentlichung die Sicherheit des Staates gefährden würde, unterstehen jedoch dem

43 Gesetz Nr. 2004-204 vom 9. März 2004 (nachfolgend Gesetz vom 9. März 2004)

44 Gesetz vom 10 Januar 1936 (

45 Gesetz vom 9. März 2004

46 Gesetz „legge n. 121 del 1981 Nuovo ordinamento dell’Amministrazione della pubblica sicurezza“; nachfolgend Gesetz 121

47 „Decreto legislative del 30 giugno 2003, n 196“, nachfolgend Dekret 196