Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/34: Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen · 12 Seiten
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2. Einleitung
Mit Beschluss vom 5. Juli 2006 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen über ein Bundesgesetz zur Umsetzung des Haager1 und des Europäischen2 Übereinkommens über internationale Kindesentführungen sowie Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern3 und Erwachsenen4 (BG-KKE). Das EJPD hat daraufhin die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie die interessierten Verbände und Organisationen zur Stellungnahme bis Ende Oktober 2006 eingeladen.
50 Antworten sind eingegangen, darunter 2 ausdrückliche Verzichte auf eine inhaltliche Stellungnahme im Sinne eines generellen Einverständnisses zur Vorlage. Stellung genommen haben 25 Kantone, 6 Parteien, darunter alle Bundesratsparteien, und 15 Organisationen.
3. Generelle Einschätzung der Vorschläge
Die Ratifikation der Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen (HKsÜ und HEsÜ) und die Errichtung je einer Zentralen Behörde des Bundes sowie in den Kantonen zu deren Umsetzung stiessen in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Die Zusammenfassung der Umsetzungsbestimmungen verschiedener Staatsverträge in einem einzigen Erlass wurde mit einer Ausnahme (SH) befürwortet. Ausdrücklich begrüsst wurde der verstärkte Kindesschutz beim Entwurf des Bundesgesetzes über internationale Kindesentführungen, namentlich mit der Anhörung der Kinder, der Bestellung eines Kinderbeistandes, in der Verkürzung der Verfahren vor einer einzigen kantonalen Instanz, der Vollstreckbarkeit von Rückführungsentscheiden in der ganzen Schweiz und der Förderung einer gütlichen Konfliktbeilegung mit Unterstützung eines Netzwerkes von Fachpersonen und der Durchführung eines Vermittlungs- und Mediationsverfahrens. Vereinzelt wurden Bedenken laut, dass daraus ein personeller und finanzieller Mehraufwand für die Kantone resultieren könnte. Kritische Stimmen gab es auch zu den Verfahrenskosten und zu einzelnen Bestimmung, die dem Beschleunigungsgebot bei Kindesrückführungsverfahren zuwiderlaufen könnten.
1 Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ; SR 0.211.230.02)
2 Europäisches Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (ESÜ; SR 0.211.230.01)
3 Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (HKsÜ)
4 Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HEsÜ)