Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 41Fedlex · Erläuternder Bericht

Belastung in Prozent der SSE

10%

NE JU

5% FR

OW VS GL VD GR

0%

LU BE

AR SH AG

-5% TG

SG

SO AI

-10%

-15%

Kantone vor HA

-20%

Entlastungsgrenze

UR

-25%

60 65 70 75 80 85 90 95100

Ressourcenindex

Insgesamt beläuft sich der Härteausgleich auf 420 Millionen Franken. Finanziert wird der Härteausgleich – wie bereits erwähnt – zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch die Kantone selbst. Der Finanzierungsbeitrag jedes Kantons richtet sich - unabhängig von seiner Ressourcenstärke - nach der Wohnbevölkerung. Dies kommt einem einheitlichen Finanzierungsbeitrag pro Einwohner gleich. Dieser Beitrag beträgt 20 Franken pro Einwohner. Die Entlastungs- und Finanzierungsbeträge im Härteausgleich sind im Anhang 11 ersichtlich. Gemäss Artikel 19 Absatz 3 FiLaG sind die Finanzierungsbeiträge Gegenstand des Bundesbeschlusses zum Härteausgleich. Die Verteilung der Mittel liegt hingegen gemäss Artikel 19 Absatz 5 FiLaG in der Kompetenz des Bundesrats (nach Anhörung der Kantone) und wird in der FiLaV geregelt.

Abbildung 8 entspricht grundsätzlich Abbildung 5, jedoch inklusive der Entlastungsgrenze und den Auswirkungen des Härteausgleichs. Die Grafik zeigt, dass durch den Härteausgleich jeder ressourcenschwache Kanton beim Übergang zur NFA unterhalb der Belastungsneutralität liegt und somit netto entlastet wird.

Abbildung 8