Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
Zwei Organisationen schlagen explizit ein viertes Ziele vor:
• “Die Schweiz will mit E-Government im internationalen Vergleich eine führende Stellung einnehmen, indem sie ihre verwaltungsinternen Abläufe optimiert und an die Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft, Forschung und Bildung anpasst.“ (asut)
• „Die E-Government-Lösungen sind für alle Menschen zugänglich, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.“ (Zugang für alle)
Priorisierung der Ziele
Für BS erscheint eine Reihenfolge der Bedeutung der formulierten Ziele vorzugeben fragwürdig. So spiele doch bei den Kontakten mit der Wirtschaft und der Bevölkerung die verwaltungsinternen und behördenübergreifenden Prozesse eine zentrale Rolle, besonders wenn es darum gehe, dass dank einer durchgängigen Prozessabwicklung Liegezeiten verkürzt und dadurch Leistungen rascher erbracht werden können. Insofern bestehe zwischen dem zweiten Ziel und den anderen Zielen ein enger Zusammenhang, oft gar eine Abhängigkeit.
Auch ZH betrachtet die vorgegebenen Ziele als gleichwertig. BE empfindet die explizite Priorisierung der Ziele als politisch unkorrekt, darum sei: „... in der Reihenfolge ihrer Bedeutung ..." zu streichen. Für TG ist es fraglich, ob der Wirtschaft mittelfristig die höchste Priorität eingeräumt werden solle.
AI, VS und der SGV schlagen explizit eine andere Priorisierung vor:
• AI: 1) Wirtschaft 2) Bürger 3) Behörden
• VS: 1) Bürger 2) Wirtschaft 3) Behörden
• SGV 1) Behörden 2) Wirtschaft 3) Behörden
AI sieht die Gefahr, dass sich insbesondere im Bereich "Behörden" ein unendliches Feld für neue Lösungen und Applikationen öffne, welche nur die Verwaltung beschäftigen würden, über das ganze aber keine Effizienzgewinne mit sich bringe und das Gesamtsystem eher zementiere statt vereinfache. Darum seien die Behörden bei der Priorisierung als letzte zu berücksichtigen.
Für VS ist die Bürgerorientierung zentral und aus Sicht des SGV seien zuerst die Prozesse der Behörden und innerhalb der Verwaltungen zu optimieren, bevor die Wirtschaft den Verkehr mit den Behörden elektronisch abwickle.
Messbarkeit der Zielerreichung
Die asut fordert messbare Ziele. Auch Lausanne möchte die Ziele mit geeigneten Indikatoren ergänzen. Ebenso verlangt die Berner Fachhochschule eine klare inhaltliche Ausformulierung der angestrebten Ziele, die als Fundament für die Erfolgsmessung dienen können.
4.1.3 Grundsätze zur Zielerreichung
Überblick
Mit den vorgeschlagenen sechs Grundsätzen zur Zielerreichung sind alle Anhörungsteilnehmer prinzipiell einverstanden.