Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten

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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen

Neu empfohlene Grundsätze

Fünf Organisationen empfehlen die explizite Aufnahme eines siebten Grundsatzes:

• „Zusammenarbeit zwischen Bund und Privatwirtschaft: Der Bund beschränkt sich auf die Grundversorgung der Öffentlichkeit mit Daten und Informationen. Eine Aufbereitung derselben zur Abdeckung eines weitergehenden Bedarfs der Öffentlichkeit kann vom Bund nur vorgenommen werden, wenn ein solcher von der Privatwirtschaft nicht abgedeckt wird.“ (SGV)

• „Zugang für alle: Die Erfüllung der entsprechenden W3C-Standards und subsidiären nationalen Standards garantieren einen barrierefreien Zugang zu E-Government-Lösungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen.“ (ePower, Zugang für alle)

• „Effizienz von Lösungen“. (ch-open)

• „Nachvollziehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit“. (SP)

Weiteres

Für ZH fehlt ein Grundsatz zur Finanzierung. Des Weiteren solle in einem Grundsatz festgehalten werden, dass eine minimale Harmonisierung derjenigen rechtlichen Grundlagen angestrebt werde, auf denen zukünftige Lösungen beruhen sollen. Auch die SP wünscht bei den Grundsätzen eine Aussage über die Führung und Finanzierung der Strategie als Ganzes und der Projekte.

BE wünscht, dass der Grundsatz der Mehrfachnutzung und der offenen Standards explizit auch auf die von der Verwaltung erhobenen Daten Anwendung finde, so z.B. auf die Personengrunddaten, die gemäss dem Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 landesweit einheitlich und elektronisch verfügbar gemacht werden sollen. Ziel solle es sein,

dass die für Verwaltungsprozesse benötigten Daten landesweit möglichst nur einmal und an der Quelle erhoben werden, und dass sie dann auf sicherem elektronischen Weg über offen standardisierte Prozesse den Nutzern aller föderalen Stufen zur Verfügung stehen. Soweit es sich um schützenswerte Daten handle, setze dies natürlich die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen voraus. Dieser Ansatz trage weiter zur Rationalisierung der Verwaltungstätigkeit bei und entlaste die Wirtschaft und die Bevölkerung davon, verschiedenen staatlichen Stellen zu verschiedenen Zwecken immer wieder dieselben Daten angeben zu müssen.

VD wünscht die explizite Erwähnung freier Software als Mittel zur Verhinderung von Abhängigkeiten von bestimmten Lieferanten sowie für die barrierefreie Übertragung von GNU/GPL Lizenzen.

eCH möchte das Thema zum standardisierten Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten von ihrer Entstehung bis zur Archivierung evt. in die Strategie aufnehmen.

TG weist darauf hin, dass bei der Auftragsvergabe keine Monopolstellung entstehen dürfe.

Das Staatsarchiv des Kantons BS begehrt einen Hinweis auf den dringlichen Handlungsbedarf im Bereich des dokumentengestützten Unterlagenmanagements in einem Anhörungsprotokoll zuhanden des Steuerungsgremiums.