Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
4.1.4 Umsetzung: Katalog priorisierter Vorhaben und weitere Instrumente
Überblick
Die Umsetzung der Strategie wäre für BE noch deutlich zu konkretisieren. Zwar werde dort zu Recht ein Katalog priorisierter Vorhaben sowie Planungs-, Steuerungs- und Controllinginstrumente erwähnt. Weil die Strategie aber in passiver Rede gehalten sei, werde nicht klar, wer diese Instrumente erarbeite, abnimmt und umsetzt, und welche konkrete Bedeutung sie haben. Eine nationale Strategie solle überdies eine übergeordnete Gesamtplanung beinhalten, ebenso wie Angaben zum Vorgehen und zur Priorisierung mit einer Erläuterung der vorgenommenen Relevanzeinschätzung. Unterstützt wird die Forderung von der asut, die die Aufnahme eines kurz- bis mittelfristigen Zeitplans wünscht.
Die Berner Fachhochschule setzt sich für eine explizite Nennung der wesentlichen Instrumente ein, mit denen die Ziele erreicht werden können.
Katalog
Der Katalog der priorisierten Vorhaben wird grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur Zielerreichung angesehen. Einige Organisationen bemängeln, dass der Katalog bezüglich der Aufführung der Leistungserbringer teilweise fehlerhaft und unvollständig sei, weshalb er zusammen mit den Städten/Gemeinden zu bereinigen sei. (Luzern, St. Gallen, Winterthur, Gemeinde-/Städteverband). Auch BL, NW und OW sehen den aktuellen Katalog als Ausgangslage, der nochmals breit abgestützt über alle Staatsebenen aktualisiert und verdichtet werden soll.
LU äussert den Wunsch nach einer Koordination mit bestehenden Kantonsvorhaben. Für VS und JU stellt sich ebenfalls die Frage, wie die Koordination mit bestehenden Kantonsvorhaben erfolgen soll und Winterthur ist der Meinung, dass klar aufgezeigt werde müsse, nach welchen Kriterien gewertet werde und wie die Priorisierung in Zukunft ablaufe. Für AR muss die Priorisierung über bestehende Kanäle (Staatsschreiberkonferenz, Informatikkonferenz, Anhörung der Kantone und Städte und Gemeindekonferenz) erfolgen, ansonsten bestehe die Gefahr, dass Kantone und Gemeinden vom Bund übersteuert würden.
Der Gemeinde-/Städteverband und Luzern möchten gewisse technische Infrastrukturfragen zusätzlich zu Beginn abklären. Vor allem Prozesse, bei denen mit sensitiven Daten gearbeitet werde, benötigen eine starke Berechtigungslösung und Authentifizierung. Sie erwarten, dass der Bund diesen Fragen hohe Priorität zukommen lässt. Des Weiteren sei der Gedanke der Schaffung von Datenaustauschplattformen mit einem standardisierten Datenaustauschformat zu prüfen.
SO hält fest, dass bei der Aufstellung des Katalogs auf eine umfassende Kompatibilität Wert zu legen sei. Es nütze den „Linux-Kantonen" (Westschweiz, Thurgau, Solothurn) wenig,
wenn Vorhaben ausgeführt werden, die sich nachträglich als nicht Linux-tauglich erweisen.
VS möchte eine Priorisierung der Voraussetzung „Registerharmonisierung“ vornehmen, weil die Register als Basis für die gesamten Bürgertransaktionen dienen könnten.
Gemäss ZH sollen bei der Erarbeitung des Katalogs die Benutzerbedürfnisse im Zentrum stehen, weshalb ein frühzeitiger Einbezug der Fachabteilungen notwendig sei.