Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht
Absatz 2
SGIM begrüsst das Koordinationsorgan und hält eine Vertretung von BAG, Kantonen und Fachkompetenz in Infektionskrankheiten für richtig. SAMW und SGI erwarten einen festen Einsitz von Fachexperten der relevanten Fachgebiete im Organ. SGdV und SSV fordern den Einsitz von Vertretern der kommunalen Ebene und SBB beantragt, einbezogen zu werden. LU, TG, VKS und VSKT schlagen vor, damit das Ziel der umfassenden Koordination erreichbar sei, dass ebenfalls Vertreter des BVET, der Kantonschemiker und der Kantonstierärzte Einsitz ins Organ finden sollten. GVA fordert eine Vertretung der Flughafenbetreiber.
Für AG ist auch eine Vertretung von organisatorischen und führungsmässigen Kompetenzen im Organ wichtig.
SApV äussert, dass das Organ bürokratisch erscheine und hofft, dass das Organ bald mit Experten, namentlich Vertretern aus Medizinalberufen ergänzt werde.
Absatz 3
SG fordert, dass das Koordinationsgremium zudem die nationalen Ziele und Strategien festlege (siehe Art. 3). Damit sei die Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone gewährleistet.
Zu Buchstabe a sollte gemäss VD ergänzt werden "... prioritäre Probleme ...".
SApV äussert sich zu Buchstabe d, dass eine Koordination der Information und Kommunikation ohne Einbezug der Apothekerschaft schlicht undenkbar sei.
ECON fordert die Ergänzung mit einem Buchstaben f: "Konsultation der von den Massnahmen betroffenen Unternehmen oder Branchen".
Absatz 4
VSKT begrüsst den Absatz als wesentliches Element des Koordinationsorgans.
Artikel 55 Krisenausschuss
Siehe auch Frage 3b.
AHS, KV-CH, SAMV und SGIM beurteilen den Krisenausschuss als zweckmässig.
LU, TG und VKS verstehen das Organ als Beratungs- und Koordinationsorgan und fragen sich, ob es in besonderen und ausserordentlichen Lagen nicht richtig wäre, den Krisenausschuss als eigentliches Führungsorgan einzusetzen und als 'Führungsstab Epidemien' zu bezeichnen.
Für die CVP gibt es keinen Grund, neben dem Koordinationsorgan auch noch einen Krisenausschuss ins Leben zu rufen. Zudem sollten die Spezialisten für Impffragen und biologische Sicherheit ebenfalls im Koordinationsorgan vertreten sein und diese Kommissionen aufgehoben werden. Ebenso sieht es die SVP, die fordert, dass nur ein Gremium geschaffen werde, welches als eigentlicher 'Führungsstab Epidemien' mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sei. Dabei sei die Mitsprache der Wirtschaft zu gewährleisten (siehe Kommentare zu Art. 54, 56 und 57).
GDK begrüsst den Krisenausschuss als wichtiges Instrument zwischen Bund und Kantonen, hält aber den Begriff 'Ausschuss' für wenig geeignet und schlägt wegen der Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Gremiums die Bezeichnung 'Krisenstab' vor. Zudem stelle sich die Frage, ob in diesem Gremium die Fachkompetenz im Vordergrund stehe oder ob nicht mindestens ebenso organisatorische bzw. logistische und ausgeprägte Führungskompetenzen gefragt seien. Ebenfalls macht GDK darauf aufmerksam, dass das Verhältnis von Koordinationsorgan und Krisenausschuss nicht klar sei.
Für SO muss der Krisenausschuss zwingend Teil der sicherheitspolitischen Führungsorganisation des Bundes sein und dem Stab Sicherheitsausschuss des Bundesrates sollte die Koordination obliegen.