Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten

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3.6 6. Kapitel: Förderungsmassnahmen

Artikel 48 Forschung

AHS fordert eine verbindliche Formulierung „Der Bund fördert …“.

Absatz 1

Gemäss AHS sei zwar die nicht-medizinische Forschung in Absatz 2 Buchstabe b erwähnt, dies sollte aber bereits in Absatz 1 prominenter formuliert werden.

Absatz 2

EKAF würde eine Ausweitung der Forschungsförderung begrüssen und beantragt eine Änderung von Buchstabe c: „Unterstützung der klinischen Forschung im Bereich der ansteckenden Epidemiologie und Unterstützung der Forschung in den Sozialwissenschaften, um die Verständlichkeit von sozialen Aspekten der Epidemie und die Präventionsmassnahmen zu verbessern“.

GE und VD sehen Buchstabe c als zu eng formuliert und beantragen, das Wort ‚klinisch’ zu streichen, da auch andere Forschung im Bereich der Epidemiologie von Infektionskrankheiten unterstützt werden sollte.

Artikel 49 Förderung der Aus- und Weiterbildung

FR schlägt vor, dass die Weiterbildung für bestimmte Berufsgruppen, denen bei der Umsetzung dieses Gesetzes eine zentrale Rolle zukommt, für obligatorisch erklärt wird.

Für CPat stellt die Fortbildung keine Bundesaufgabe dar.

Artikel 50 Finanzhilfen an Organisationen

GVA beurteilt den Artikel als sehr positiv für die Flughäfen, fragt sich aber, ob nicht ein Widerspruch zu Art. 68 Abs. 2 bestehe.

SRK begrüsst die Regelung ausdrücklich, macht aber darauf aufmerksam, dass den in diesem Bereich tätigen Organisationen bereits vor dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes erhebliche Kosten entstanden seien. SRK würde es daher sehr begrüssen, wenn auch die bereits entstandenen Kosten auf der neuen Gesetzesgrundlage abgegolten werden könnten.

Gemäss SANTE sei davon auszugehen, dass im Fall einer Epidemie, insbesondere bei einer Pandemie derart hohe Kosten auf die Krankenversicherer zukommen, dass die jüngst sogar noch reduzierten Reserven kaum ausreichen dürften. Aus diesem Grund wäre wenigstens Artikel 50 in dem Sinn zu ergänzen, dass die Krankenversicherer Beitrage des Bundes erhalten würden, um nach einer Epidemie die Reserven wieder aufbauen zu können.

VD beantragt Streichung der Formulierung ‚im Rahmen der bewilligten Kredite’.

Die SVP fordert die ersatzlose Streichung dieses Artikels. Dies sei nicht Sache des Bundes.

Skyguide möchte sich auch unter den genannten Organisationen verstanden wissen.

Artikel 51 Finanzhilfen zur Förderung der Herstellung von Heilmitteln

SApV erinnert daran, dass die 1680 öffentlichen Apotheken der Schweiz fähig seien, verwendungsfertige Heilmittel ausgehend von den eingelagerten Wirkstoffen zu produzieren. Dies sollte nicht vernachlässigt werden, auch wenn eine industrielle Produktion von Heilmitteln bei übermässigem Bedarf notwendig sein könne. So sei es sinnvoll, in jeder Apotheke ein Lager von Wirkstoffen für wichtige Heilmittel während der Phase einer Präpandemie vorzusehen.