Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/1: 04.444 Parlamentarische Initiative. Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren · 13 Seiten
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Ehe mindestens zwei Jahre gedauert hat36. Diese Voraussetzung der Ehedauer findet sich auch im luxemburgischen Recht, das zudem verlangt, dass die beiden Ehegatten mindestens 23 Jahre alt sein müssen37. Der gemeinsame Scheidungswille muss vor dem Gericht zweimal ausgesprochen werden, nämlich bei den beiden Anhörungen, bei denen die Eheleute gemeinsam erscheinen müssen und die in Belgien im Abstand von drei Monaten38 und in Luxemburg im Abstand von sechs Monaten39 durchgeführt werden.
Anders ist die Situation in Italien. Hier hat das gemeinsame Begehren keinerlei materiell-rechtliche Bedeutung. Es bringt für die Scheidungswilligen bloss gewisse prozessuale Vorteile im Sinn eines raschen und einfachen Verfahrens40. Somit gibt es hier keine Scheidung, die sich allein auf das gemeinsame Begehren der Ehegatten stützt. Voraussetzung für eine Scheidung ist die unheilbare Zerrüttung der geistigen und materiellen Gemeinschaft, was namentlich dann der Fall ist, wenn die gerichtlich verfügte Trennung der Ehegatten seit mindestens drei Jahren ununterbrochen anhält41. Das Scheidungsgesuch auf gemeinsames Begehren muss die Anträge hinsichtlich der Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse abschliessend festhalten; im Übrigen muss es auf denselben Gründen beruhen. Die Ehegatten müssen gemeinsam vor dem Gericht erscheinen; der Richter hört sie zuerst einzeln, dann zusammen an und versucht, sie zu versöhnen. Scheitern die Versöhnungsversuche, überprüft das Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anträge hinsichtlich der Kinder und trifft einen Entscheid.
Deutschland und Österreich nehmen eine Zwischenstellung ein. In Deutschland kann eine Scheidung nur ausgesprochen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Ist diese objektive Bedingung nicht erfüllt, kann die Scheidung selbst bei Zustimmung der Ehegatten nicht ausgesprochen werden. Das gemeinsame Begehren führt dazu, dass nach einjährigem Getrenntleben von der Annahme ausgegangen wird, dass die Ehe gescheitert ist und deshalb geschieden werden kann42. Vorbehalten bleiben die Kinderschutzklausel und die allgemeine Härteklausel für Ehegatten43. In Österreich wird die Scheidung auf gemeinsames Begehren ausgesprochen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und sich die Ehegatten die unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingestehen44.
Die europäische Kommission für Familienrecht hat im Jahre 2004 Prinzipien zum Scheidungsrecht publiziert mit dem Ziel, damit einen Beitrag zur Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen zu leisten. Sie empfiehlt45, bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren auf eine Bedenkzeit zu verzichten, wenn das Paar bei Einreichung des Scheidungsbegehrens bereits seit einem halben Jahr getrennt gelebt hat oder keine unmündigen Kinder unter 16 Jahren hat und sich über sämtliche
36Art. 275 f. Code civil belge
37 Art. 275 Code civil luxembourgeois
38 Art. 1289 und 1294 Code judiciaire belge
39 Art. 278 und 283 Code civil luxembourgeois
40 Art. 4 Abs. 13 LD
41 Art. 3 Abs. 2 Bst. b LD
42 § 1566 BGB
43 § 1568 BGB
44 § 55a EheG
45 Principles of European Family Law Regarding Divorce and Maintenance Between former Spouses, European Family Law Series 2004, S. 33.