Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Neugestaltung des

Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen AS 200_

9. Verordnung vom 19. Oktober 198817 über die Umweltverträglichkeitsprü-

fung

Art. 2218 Koordination mit Subventionsentscheiden

1 Stellt die zuständige kantonale Behörde fest, dass ein einzelnes Projekt voraussichtlich nur mit einer Subvention des Bundes verwirklicht werden kann, so holt sie vor ihrem Entscheid die Stellungnahme der Subventionsbehörde des Bundes ein. Die Subventionsbehörde hört das Bundesamt an und berücksichtigt dessen Meinungsäusserung in ihrer Stellungnahme. Das Bundesamt äussert sich innert drei Monaten.

2 Hat die Subventionsbehörde gegenüber der zuständigen kantonalen Behörde eine Stellungnahme abgegeben, so ist sie bei der Subventionierung daran gebunden, sofern sich die Vorraussetzungen für die Beurteilung in der Zwischenzeit nicht geändert haben.

3 Bei Projekten, die im Rahmen von Programmvereinbarungen über globale Bundesbeiträge ausgeführt werden, richtet sich die Koordination mit Subventionsentscheiden des Kantons nach kantonalem Recht.

10. Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 199819

9. Kapitel: Gewährung von Bundesbeiträgen

1. Abschnitt: Massnahmen

Art. 52 Abwasseranlagen

Die Höhe der globalen Abgeltungen an Anlagen und Einrichtungen zur Stickstoffelimination (Art. 61 Abs. 1 GSchG) richtet sich nach der jährlich reduzierten Anzahl Tonnen Stickstoff und wird zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem betroffenen Kanton ausgehandelt. Soweit zur Erfüllung völkerrechtlicher Vereinbarungen oder von Beschlüssen internationaler Organisationen notwendig, können dabei Umfang und Komplexität der Massnahmen berücksichtigt werden.

Art. 53 Abfallanlagen

Abgeltungen für beitragsberechtigte Abfallanlagen (Art. 62 Abs. 1 und 2 GSchG) werden bei Projekten an die Planung, die erstmalige Erstellung und die Erweiterung einzeln geleistet.

17 SR 814.011

18Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. Sept. 1995 (AS 1995 4261).

19 SR 814.201

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