Vorlage
Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 18 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Ausweisverordnung vom 20. September 20021 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Passarten
1 Es gibt folgende Passarten:
a. ordentlicher Pass;
b. provisorischer Pass;
c. ordentlicher Diplomatenpass;
d. provisorischer Diplomatenpass;
e. ordentlicher Dienstpass;
f. provisorischer Dienstpass.
2 Ordentliche Pässe, ordentliche Diplomatenpässe und ordentliche Dienstpässe sind mit einem Datenchip ausgestattet.
Art. 2a
Aufgehoben
Art. 5 Abs. 1, 1bis und 3
Variante 1:
1 Der ordentliche Pass und die Identitätskarte werden ausgestellt:
a. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Altersjahr zurückgelegt haben: für 10 Jahre.
b. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr, nicht aber das
18. Altersjahr zurückgelegt haben: für 5 Jahre.
c. für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr nicht zurückgelegt haben: für 3 Jahre.
1 SR 143.11
2008–0007