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Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 18 Seiten

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muss die zuständige ausstellende Behörde diese von der Wohnsitzgemeinde der antragstellenden Person oder vom zuständigen Zivilstandsamt überprüfen lassen.

4 Die antragstellende Person hat mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Personendaten zu bestätigen.

5 Folgende Daten können aus Infostar übernommen werden:

a. Name und Vorname(n) der antragstellenden Person;

b. Geschlecht;

c. Geburtsort und -datum;

d. Familien- und Vorname(n) der Eltern;

e. Bürgerrecht resp. Staatsangehörigkeit;

f. Heimatort(e);

g. Personenidentifikationsnummer.

Art. 12 Persönliche Vorsprache

1 Die antragstellende Person muss persönlich bei der zuständigen ausstellenden Behörde vorsprechen, die allenfalls von der ausstellenden Behörde verlangten Dokumente mitbringen und sich über ihre Identität ausweisen.

2 Die zuständige ausstellende Behörde kann bei schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen von der persönlichen Vorsprache absehen, wenn sie die Identität anderweitig einwandfrei feststellen und die benötigten Daten auf andere Weise beschaffen kann.

3 Antragstellende Personen, die im Ausland immatrikuliert sind, können auch bei einer ausstellenden Behörde in der Schweiz persönlich vorsprechen.

Art. 13 Erfassung von Fotografie und Fingerabdruck

1 Die zuständige ausstellende Behörde erstellt von der antragstellenden Person eine digitale Fotografie, sofern keine solche mitgebracht wurde oder diese den Anforderungen nach Artikel 9 Absatz 2 nicht entspricht.

2 Sie erfasst zwei Fingerabdrücke der antragstellenden Person in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers erfasst.

3 Fingerabdrücke sind nicht zu erfassen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

4 Können Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nur vorübergehender Art sind, nicht erfasst werden, wird ein ordentlicher Pass mit verkürzter Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.