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Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 18 Seiten

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Anhang 2 (Art. 47)

Gebühren für Ausweise (Art. 45)

IDK Pass Pass + IDK prov. Pass

gemeinsam

CHF CHF CHF CHF

Kinder* 30.– 60.– 68.– 100.–

Erwachsene* 65.– 140.– 148.– 100.–

* Pass: Kinder = Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

Erwachsene = Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gebühren für weitere Dienstleistungen (Art. 46)

obligatorische Zuschläge (gem. Abs. 1) CHF

a. für nachträgliche Eintragungen bei einer 20.–

ausstellenden Behörde

b. Ausstellung eines provisorischen Passes

– ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten 25.–

– an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen

Feiertagen 50.–

c. Ausstellung eines provisorischen Passes im Flughafen 50.–

fakultative Zuschläge (gem. Abs. 2)

a. für besondere Abklärungen im Zusammenhang

mit der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises

oder provisorischen Passes

– Arbeitszeit Stundenansatz 80.–

b. Entzug eines Ausweises 40.–

c. Rückgabe eines Ausweises 40.–

d. Einholung von Unterlagen und Übermittlung

von Dokumenten

– Grundgebühr 20.–

– Auslagen gemäss Art. 49 nach effektiven Kosten