Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten

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den. Der E-REG ist vielmehr als Weiterentwicklung des Bisherigen zu verstehen. Auch künftig soll die Zuständigkeit für die Raumplanung in der Schweiz schwergewichtig bei den Kantonen liegen (Art. 75 BV). Diesen bleibt es unbenommen, die Kompetenzen, dort wo ihnen dies sachgerecht erscheint, an ihre Gemeinden zu delegieren. Zudem soll auch künftig mit den bisherigen Planungsinstrumenten (kantonale Richtpläne und Nutzungspläne) gearbeitet werden. Mit dem E-REG soll vor allem eine Optimierung der bestehenden Instrumente erreicht werden. Ferner sollen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden gefördert, die Erwartungen an die Kantone genauer formuliert und die Verfahren beschleunigt werden.

Formell betrachtet handelt es sich beim E-REG um eine Totalrevision des RPG. Es gibt so viele neu vorgeschlagene Bestimmungen, dass sich diese, wenn das Gesetz lesbar bleiben soll, nicht sinnvoll in das geltende RPG integrieren lassen. In erster Linie geht es darum, die Lücken des RPG zu schliessen und dort, wo nötig, die erforderlichen Präzisierungen vorzunehmen.

2 Vorgeschichte

Das RPG ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten und wurde bisher viermal revidiert: 1995 (Erschliessungsrecht, Baubewilligungsverfahren), 1998 (landwirtschaftliche Bauten und weitere Bauten ausserhalb der Bauzonen), 2002 (Aufhebung von Art. 28 über die Beiträge an die Kosten der kantonalen Richtpläne) und 2007 (nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe, Produktion von Energie aus Biomasse usw.).

In Ausführung des RPG wurden die folgenden drei Verordnungen erlassen:

- Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000, ursprünglich vom 26. Au-

gust 1981. Die RPV wurde mehrmals revidiert, um die Anforderungen an die Sachpläne, die kantonalen Richtpläne und die Fruchtfolgeflächen (1986 und 1989) genauer zu umschreiben. Verschiedene Teilrevisionen betrafen zudem das Bauen ausserhalb der Bauzonen (1989, 1996, 2000, 2003 und 2007).

- Verordnung vom 13. August 1980 über Beiträge an die Kosten der Richtpläne,

die im Jahr 2002 im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts aufgehoben wurde.

- Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordinati-

on der Bundesaufgaben.

Bereits 1986 wurde zudem unter der Leitung von Prof. R. Jagmetti eine Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hatte, das damals noch relativ junge RPG einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Zu dem von ihr 1988 vorgelegten Entwurf zu einem total revidierten RPG, fand 1989/1990 eine Vernehmlassung statt. Im Wesentlichen beinhaltete die damalige Vorlage Vorschläge zu folgenden Punkten:

- bessere Abgrenzung zwischen Siedlungsgebiet und Landwirtschaftszone;

- Verbesserung der Verfügbarkeit des Baulandes innerhalb der Bauzonen;

- Förderung der Qualität der Siedlungsentwicklung;

- Einschränkung der Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone;

- bessere Umsetzung der Planungsziele und -grundsätze.