Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten

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- die Erarbeitung von Sachplänen des Bundes (trotz Kritik, vgl. unten);

- die allgemeine Verbesserung der Qualität der Raum- und Siedlungsplanung.

In Bezug auf das RPG gibt es zwei Arten von Kritik: Zum einen wird häufig der Vollzug des Gesetzes kritisiert, zum anderen werden mitunter auch inhaltliche Lücken moniert.

Mit Bezug auf den Vollzug des Gesetzes werden etwa folgende Kritikpunkte vorgebracht:

- zu gross bemessene Bauzonen;

- (zu) „grosszügige“ Anwendung der Bestimmungen über das Bauen ausserhalb

der Bauzonen, zumindest in einigen Kantonen;

- Missachtung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Art. 5 Abs. 1 RPG, den lediglich die

Kantone Neuenburg und Basel-Stadt mit der Einführung einer Mehrwertabgabe umgesetzt haben; im Kanton Bern haben die Gemeinden das Recht, eine Mehrwertabgabe zu verlangen);

- ungenügende Umsetzung einzelner Bestimmungen (z. B. öffentlicher Zugang zu

See- und Flussufern);

- Defizite im Bereich der Koordination der raumwirksamen Aufgaben des Bundes;

- Allgemeine Defizite bei der Umsetzung der Raumplanung, die im Raumpla-

nungsbericht 19873 aufgezeigt wurden und zur Erarbeitung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz des Bundesrates4 sowie von Realisierungsprogrammen (angenommen in den Jahren 1989, 1996, 1999 und 2004) führten, die insbesondere die Kohärenz der raumwirksamen Bundesaufgaben verbessern sollen.

Die Schwachstellen bei den kantonalen Richtplänen betreffen sowohl die Umsetzung als auch die zu unpräzisen gesetzlichen Vorgaben. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang insbesondere die unzureichende Qualität der kantonalen Richtpläne, der Umstand, dass es zu lange dauert, bis sie erstellt sind oder deren mangelnde Flexibilität, rasch auf veränderte Verhältnisse reagieren zu können. Ausserdem ist das RPG in Bezug auf den Mindestinhalt der Richtpläne (vgl. Art. 8) und auf den Umfang der Aufsicht durch den Bund nicht sehr klar.

Mit Bezug auf die Sachpläne (und sektorale Konzepte) des Bundes werden die Qualität, die Dauer der Verfahren sowie der Umstand kritisiert, dass es zu lange gedauert hat, bis der Bund seine Planungsaufgaben erfüllt hat. Der erste Sachplan, jener über die Fruchtfolgeflächen, datiert aus dem Jahr 1992. Die übrigen Bundesplanungen stammen aus den Jahren 1995 (Sachplan AlpTransit), 1996 (Nationales Sportanlagenkonzept), 1997 (Landschaftskonzept Schweiz), 1998 (Sachplan Expo 01), 2000 (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt), 2001 (Sachplan Übertragungsleitungen), 2001 (Sachplan Militär), 2006 (Sachplan Verkehr) und 2008 (Sachplan Geologische Tiefenlager). Die Probleme bei den Sachplänen des Bundes sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Abstimmung der Ziele der Raumentwicklung und der

3 Bundesrat: Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennutzung und Besiedlung in der Schweiz (Raumplanungsbericht 1987), Bern, 1987.

4 Bundesrat: Grundzüge der Raumordnung Schweiz, Bern, 1996.