Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/106: Revision des Raumplanungsgesetzes · 104 Seiten
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- Tatsache, dass die Raumentwicklung eine stärkere Nutzung der umweltverträg-
lichsten Verkehrsmittel eher verhindert als fördert.
Zudem hat das Bundesamt für Raumentwicklung eine internationale Expertengruppe unter der Leitung von Bernd Scholl, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), mit der Untersuchung der Raumplanung in der Schweiz beauftragt2. Die Experten gelangen zum Schluss, dass die Raumplanung in der Schweiz zwar gut, aber noch nicht gut genug sei. Sie formulieren ausserdem eine Reihe von Empfehlungen in Bezug auf die Landschaft, die Agglomerationen, das Städtenetz und die funktionalen Räume, die Infrastruktur als Beitrag zum nationalen Zusammenhalt und zur nationalen Wettbewerbsfähigkeit, die grenzüberschreitende Dimension und die Planung unter strategischen Gesichtspunkten.
Unter anderem empfehlen die Experten folgende Massnahmen:
- Durchführung von Testplanungen für Kulturlandschaften;
- Differenziertere Betrachtung der einzelnen Agglomerationen, Förderung der
Zusammenarbeit und bessere Unterstützung dort, wo diese notwendig und gewünscht ist;
- Weiterentwicklung des Städtenetzes Schweiz und der funktionalen Räume;
- Erarbeitung integrierter Konzepte für Siedlung, Landschaft und Infrastruktur;
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Raumentwicklung;
- In-Wert-Setzung der Erfahrungen und Vorteile der Richtplanung für national be-
deutsame Vorhaben und Räume.
3.2 Evaluation des RPG
Das RPG gilt allgemein als gutes Gesetz. Während seines fast 30-jährigen Bestehens wurden bestimmte Lücken festgestellt, was im Laufe der Zeit zu verschiedenen Anpassungen geführt hat. Am deutlichsten divergieren die Auffassungen dabei in Bezug auf das, was ausserhalb der Bauzonen möglich sein soll. Die Anpassungen des RPG waren denn auch gerade in diesem Bereich relativ zahlreich.
Verschiedene Erfolge, die in der Raumplanung in der Schweiz erzielt wurden, können - ganz oder teilweise - dem RPG zugeschrieben werden. Es sind dies etwa:
- die allgemeine Einführung der Nutzungsplanung in den Gemeinden (seit vielen
Jahren verfügen fast alle Gemeinden über eine solche Planung);
- die Harmonisierung der Raumplanungsmassnahmen in den Kantonen (ohne
RPG gäbe es 26 verschiedene Arten der Raumplanung);
- die klare Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (die vor dem RPG im Gewäs-
serschutzrecht verankert war);
- die Erarbeitung von kantonalen Richtplänen, deren Qualität sich (trotz Kritik, vgl.
unten) seit den 80er Jahren deutlich verbessert hat;
2 Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung: Raumplanung und Raumentwicklung in der Schweiz. Beobachtungen und Anregungen der internationalen Expertengruppe, Zürich, 2007.