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Vernehmlassung 2007/108: Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien · 12 Seiten
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Slowakischen Republik (im Folgenden „neue Mitgliedstaaten“ genannt) zur Europäischen Union,
IN ANBETRACHT des Protokolls vom 26. Oktober 2004 zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll 2004“ genannt), das am 1 April 2006 in Kraft trat,
IN ANBETRACHT des am 1. Januar 2007 erfolgten Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens (im Folgenden „neue Mitgliedstaaten“ genannt) zur Europäischen Union,
IN DER ERWÄGUNG, dass die neuen Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Abkommens werden,
IN DER ERWÄGUNG, dass die Beitrittsakte dem Rat der Europäischen Union die Befugnis verleiht, im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Protokoll über den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu dem oben genannten Abkommen zu schließen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Artikel 1
1. Die neuen Mitgliedstaaten werden hiermit Vertragsparteien des Abkommens.
2. Ab dem Inkrafttreten dieses Protokolls sind die Bestimmungen des Abkommens für
die neuen Mitgliedstaaten unter den in diesem Protokoll festgelegten Bedingungen ebenso verbindlich wie für die derzeitigen Vertragsparteien des Abkommens.
Artikel 2
Im Hauptteil des Abkommens und in Anhang I des Abkommens sind folgende Anpassungen vorzunehmen:
a) Die Liste der Vertragsparteien des Abkommens wird wie folgt ersetzt:
„Die Europäische Gemeinschaft,
das Königreich Belgien,
die Republik Bulgarien,
die Tschechische Republik,
das Königreich Dänemark,
die Bundesrepublik Deutschland,
die Republik Estland,