Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 41 Seiten

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SA fordert die Ausdehnung der Zusammenarbeit auch auf Sportveranstalter, da Sportgrossveranstaltungen immer wichtiger würden. Gemäss STV müssen auch die Sportmedien erwähnt werden.

SFGV fordert bei der Zusammenarbeit den Einbezug "weiterer Anbieter gesundheitsfördernder Bewegung". SGV fordert, dass auch die Zusammenarbeit mit privaten Fitness- und Gesundheitszentren erwähnt wird.

Art. 3 Formen der Förderung

Kantone:

Die Erwähnung des fairen Sports ist nach SG unglücklich, weil damit der Eindruck erweckt wird, dass Leistungssport nicht fair sei. Der Begriff Breitensport als Pendant zum Leistungssport sei vorzuziehen.

Parteien:

SP will einen neuen Artikel 3bis oder einen neuen Buchstaben d in Artikel 3, in welchem die Unterstützung des Bundes für sportwissenschaftliche Forschungs- und Lehrvorhaben verankert wird. Dies soll zu einer Stärkung der Sportschule Magglingen beitragen.

Weitere Organisationen:

cohep ist der Auffassung, dass hier auch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Bereichen Bildung, Leistungssport und fairem und sicherem Sport verankert werden müsste. Dementsprechend wäre dann für die Forschung auch ein eigenes Kapitel (analog geltendem Recht) zu schaffen, in welchem sämtliche Normen über die Forschung (Artikel 15 Absatz 2, Artikel 16, Artikel 19 Absatz 1) zu verankern sind. Im Weiteren wird bemängelt, dass erst im 5. Kapitel klar wird, was mit "fairem Sport" gemeint ist.

Schiesssport weist darauf hin, dass in Artikel 3 von Leistungssport gesprochen in Artikel 16 aber der Begriff "Spitzensport" verwendet wird. Zwei unterschiedliche Begriffe im gleichen Gesetz seien zu vermeiden.

Gemäss ADS soll nebst fairen Sport auch noch "sauberer Sport" in Buchstabe a Aufnahme finden.

SKGB will eine Ergänzung in den Erläuterungen, wonach der Bund im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Bund und den andern Gemeinwesen resp. den Privaten darauf hinwirkt, dass eine verstärkte Frauenförderung im Sport implementiert wird.

bfu erachtet es als sinnvoll, wenn in Buchstabe a auch der Begriff "Breitensport" Aufnahme findet.

312 Förderung von Sport und Bewegung 3121 Allgemeine Sport- und Bewegungsförderung

Art. 4 Programme und Projekte Kantone:

Nach BS, ZH, LU, BL, SH, GR und OW muss die Bestimmung eine andere Gewichtung erhalten und es sei eine klare Unterscheidung zwischen eigenen Programmen und solchen der Kantone und Gemeinden sowie der Privaten vorzunehmen. Der Bund soll vor allem Projekte von Privaten sowie von Kantonen und Gemeinden unterstützen und nur subsidiär eigene Projekte anbieten. Zudem müsse auch eine Unterstützung durch den Bund in personeller Hinsicht ihren Niederschlag im Gesetz finden (Anpassung von Absatz 2). Vorschlag zu Absatz 1: "Der Bund unterstützt, koordiniert und initiiert ...". Vorschlag für Absatz 2: "Er unterstützt und finanziert hauptsächlich Programme und Projekte von Privaten, Kantonen und Gemeinden. Bei Bedarf initiiert und finanziert er eigene Projekte und Programme". ZH, SH und GR wünschen in Absatz 2 eine verpflichtende Formulierung. BE wünscht eine explizite Formulierung im Gesetz, wonach der Bund seine eigenen Projekte und Programme finanziert.

TG wünscht eine Verdeutlichung, wonach insbesondere die Bewegungsmöglichkeiten von sportfernen Bevölkerungsgruppen (ältere und übergewichtige Menschen oder solche mit Behin-