Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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Grund zu bejahen und unter dem Aspekt des verfassungsmässig verankerten Subsidiaritätsprinzips gerechtfertigt. Einhellig gelangten die Gutachter zur Überzeugung, dass das Modell der Teilvereinheitlichung des Beschaffungswesens durch ein Bundesgesetz die am besten geeignete Form einer verfassungs- und GPA-konformen Umsetzung der Revisionsziele ist.27 Zumal mit diesem Modell auch problemlos effektive Kontrollmechanismen zur Gewährung einer einheitlichen Rechtsanwendung eingeführt, eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt sowie die Rahmenbedingungen für das E-Procurement geschaffen werden können. Für eine möglichst umfassende Teilvereinheitlichung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenz des Bundes spricht auch das grosse Einsparpotenzial, das mit einer solchen Teilvereinheitlichung einhergeht.28

Das Modell A des gesamtschweizerischen Konkordats – unter Einbezug des Bundes

– haben die Experten verworfen. Es bestehen Zweifel, dass alle Kantone einem umfassenden Konkordat beitreten würden. Zumindest sei zu befürchten, dass viel Zeit verstreiche, bis die 26 Kantone das Konkordat unterzeichnet haben (vgl. Umsetzung des Bilateralen Abkommens Schweiz-EG in der revIVöB bzw. deren verzögerte Ratifizierung).

Auch das Modell B des Rahmengesetzes des Bundes lehnten die Experten ab. Es löse das bestehende Hauptproblem der Rechtszersplitterung nicht: Die 27 Beschaffungsordnungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Praxen würden weiter bestehen. Die angestrebte Vereinfachung bzw. Transparenz könnte folglich nicht erreicht werden.

Schliesslich geht – nach Ansicht der Gutachter – das Modell D der umfassenden Rechtsvereinheitlichung des Beschaffungswesens durch ein Bundesgesetz zu weit, weil dem Bund gegenwärtig die umfassende Rechtsetzungskompetenz im Bereich des Beschaffungswesens fehle.

Nebst den Expertisen wurden auch weitere Stimmen gewichtet und gewürdigt. So fordern massgebende Wirtschaftsverbände der Schweiz, dass die Vielzahl der beschaffungsrechtlichen Erlasse abgelöst und die massgebenden Bestimmungen zur Regelung der Beschaffungsverfahren in einem einzigen Erlass gesamtschweizerisch geregelt werden. Trotz dieser Forderung nach einer vollständigen Vereinheitlichung des Beschaffungsrechts wurde indes die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage mit Einschränkung der kantonalen Kompetenzen im gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht opportun angesehen, würde sich damit doch der Erlass des neuen Beschaffungsrechts um Jahre verzögern.

Um dem Harmonisierungsziel hinreichend Rechnung zu tragen, stand die Teilvereinheitlichung im Sinne von Modell C (Teilvereinheitlichung) im Vordergrund.

27Biaggini Giovanni, Geltende Rechtsetzungskompetenz im schweizerischen Vergaberecht

und Alternativen: Eine bewertende Studie aus staatsrechtlicher Sicht, Zürich 2003, S. 65; Frey René L./Kilchenmann Christoph/Krauter Nicolai, Geltende Rechtsetzungskompetenz im schweizerischen Vergaberecht und Alternativen: Eine bewertende Studie aus volkswirtschaftlicher Sicht, Basel 2003, S. 83; Ecoplan, Potenzialschätzung, S. 43 f.

28Ecoplan, Potenzialschätzung Teilvereinheitlichung, a.a.O.