Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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9.1.2 Personelle Auswirkungen

Über die Auswirkungen auf den Bestand des Personals beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden lassen sich keine präzisen Angaben machen. Sie dürften sich allerdings in engen Grenzen halten, da weiterhin jede Ebene das Gesetz selbst vollzieht. Dank den neuen Instrumenten wie Auktionen und finale Ausschreibungen lassen sich allenfalls die personellen Ressourcen bei den Beschaffungsstellen auf Dauer sogar senken. Wo Kontrollsysteme eingerichtet werden, sind die personellen und finanziellen Auswirkungen von den jeweiligen Kontrollmechanismen abhängig. Zusätzliches Personal wird seitens des SECO zur Führung des Sekretariats der Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz im Umfang einer Fachstelle 100% und einer Administrativstelle 40% nötig (vgl. Art. 85 Abs. 6 VE BöB).

9.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Revision des Beschaffungsrechts hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Daher ist die Revision des Beschaffungsrechts Bestandteil des vom Bundesrat verabschiedeten Pakets zur Förderung des schweizerischen Wirtschaftswachstums. Die Revision kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz leisten.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich bedeutsames Segment der schweizerischen Volkswirtschaft. Die Gesamtsumme der durch die Gemeinden, Kantone und den Bund für die Beschaffung von Bauten, Gütern und Dienstleistungen aufgewendeten Mittel beträgt zirka 34 Milliarden Franken pro Jahr. Dies entspricht etwa 25% der gesamten Staatsausgaben und 8% des Bruttoinlandprodukts (2004).

Die Ausgestaltung des Beschaffungsrechts stellt somit einen wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort der Schweiz dar:

• Die Erhöhung der Orientierungssicherheit bei den Anbieterinnen und die Harmonisierung des Beschaffungsrechts bewirken eine Kostenreduktion der Unternehmen bei der Informationsbeschaffung und bauen Wettbewerbshemmnisse ab.

• Die Stärkung der Transparenz erleichtert den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und fördert den Wettbewerb.

• Mit der unternehmensübergreifenden elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsablaufs von der Bedarfsmeldung bis zur Fakturierung sind grosse betriebsinterne und volkswirtschaftliche Sparpotenziale verbunden.

• Der rechtssichere Einsatz moderner Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen stellt gleichzeitig eine indirekte Massnahme zur Technologieförderung dar.