Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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Mit der Teilvereinheitlichung des Beschaffungswesens werden die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Beschaffungsrechtsgrundlagen der Schweiz abgebaut und die von der Wirtschaft gewünschte Orientierungssicherheit geschaffen (vgl. z.B. Art. 1 und 6 VE BöB).

Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten bzw. Lehrlinge ausbilden und damit ihre gesamtwirtschaftliche Verantwortung wahrnehmen, werden bei gleichwertigen Angeboten bevorzugt (vgl. Art. 39 Abs. 5 VE BöB).

Der Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes, der sozialen Errungenschaften sowie der Umweltschutzgesetzgebung wird verstärkt Nachachtung verschafft, indem neu bei Verletzung der entsprechenden rechtlichen Anforderungen ein Unternehmen zwingend von einem Beschaffungsverfahren auszuschliessen ist (vgl. Art. 25 ff. sowie Art. 56 VE BöB).

Die monetären und nicht-monetären Zuschlagskriterien setzen Rahmenbedingungen für die staatliche Nachfrage nach Leistungen, die hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen genügen. Auf diese Weise können Dienstleistungen und Produkte bzw. Produktionsverfahren gefördert werden, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben und die möglichst wenig natürliche Ressourcen über den gesamten Lebensweg des Produktes verbrauchen (vgl. Art. 32 VE BöB).

9.2.3 Prüfpunkt 3: Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die Revision des Beschaffungsrechts stärkt den Wettbewerb: Die erhöhte Orientierungssicherheit der Anbieterinnen und die Harmonisierung des Beschaffungsrechts bewirken für die Unternehmen eine Kostenreduktion bei der Informationsbeschaffung und bauen Wettbewerbshemmnisse ab. Die Stärkung der Transparenz erleichtert den Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und fördert somit den Wettbewerb.

Für einen funktionierenden Binnenmarkt werden gesamtschweizerisch einheitliche beschaffungsrechtliche Grundsätze und Regelungen vorgeschlagen. Das BöB soll die entsprechenden Bestimmungen des Binnenmarktgesetzes ablösen.

Die Revision des Beschaffungsrechts birgt grosse betriebsinterne und volkswirtschaftliche Sparpotenziale: Die unternehmensübergreifende elektronische Abwicklung des gesamten Beschaffungsablaufs von der Bedarfsmeldung bis zur Fakturierung sowie die strategische Ausrichtung des öffentlichen Einkaufs werden rechtlich möglich.

Die Revision des Beschaffungsrechts fördert den Einsatz moderner Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen. Flexible Beschaffungselemente ermöglichen die Schaffung innovativer Lösungen (z.B. Dialog, Art. 46 VE BöB).

Die Revision des Beschaffungsrechts leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz.

9.2.4 Prüfpunkt 4: Alternative Regelungen

Alternative Regelungen mit geringerem volkswirtschaftlichem Nutzen wurden oben dargestellt (vgl. Ziffer 1.3.5 und 9.1.1). Alternative Regelungen, die einen weiter gehenden volkswirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen könnten, würden die Schaffung einer zusätzlichen verfassungsmässigen Grundlage voraussetzen.