Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 88Fedlex · Erläuternder Bericht

Auktionen – in die Berechnung mit ein, wird (b) ein gesamtschweizerisches Einsparpotenzial in der Höhe von bis zu CHF 1,2 Mia. pro Jahr erwartet. Errechnet wird das Einsparpotenzial aus kurzfristigen Preiseffekten und mittel- bis langfristigen Innovations- und Anpassungswirkungen in der Wirtschaft. Das Einsparpotenzial wird auf die Erhöhung der Transparenz, der Effizienz und den besser funktionierenden Wettbewerb – auch im Binnenmarkt – zurückgeführt.

Das Einsparpotenzial einer Teilvereinheitlichung des Beschaffungswesens lässt sich wie folgt aufschlüsseln (a):

• Preiseffekt durch höheren Wettbewerbsdruck bei Anbieterinnen (Einsparpotenzial ca. CHF 430 Mio.)

• Innovationseffekt (z.B. durch Varianten): nicht quantifizierbar, in den CHF 430 Mio. noch nicht enthalten.

Weitere mögliche Folgewirkungen sind (b):

• Senkung der Transaktionskosten der Beschaffungsstellen durch die Einführung von E-Procurement (weiteres Sparpotenzial von CHF 350 Mio.)

• Preiseffekt (Nachfragebündelung im unterschwelligen Bereich, Zentralisierung des Einkaufs bei Kantonen): weiteres Sparpotenzial von ca. CHF 420 Mio.

Die Studie nennt als Erfolgsfaktoren zur Realisierung des Einsparpotenzials von CHF 430 Mio. (a), dass die Teilvereinheitlichung strikt umzusetzen sei, dass einfache Regeln aufgestellt werden müssten und dass alle Gebietskörperschaften und Institutionen des öffentlichen Rechts einzubeziehen seien. Die Publikationen müssten zwingend auf einer E-Vergabeplattform vorgenommen werden.

Damit der nicht quantifizierte Innovationseffekt stattfinden könne, sei ebenso auf eine strikte Umsetzung der Teilvereinheitlichung zu achten. Zudem sollten Varianten grundsätzlich zugelassen bzw. nur aus sachlichen Gründen ausgeschlossen werden.

Sollen die Transaktionskosten der Beschaffungsstellen um CHF 350 Mio. gesenkt werden (b), sei wiederum auf eine strikte Umsetzung einer Teilvereinheitlichung und einfache Regeln zu achten. Der Vollzug wäre zentral zu organisieren und sämtliche Gebietskörperschaften und Institutionen des öffentlichen Rechts einzubeziehen. Volumina müssten verwaltungsintern besser gebündelt und öffentliche Ausschreibungen konsequent elektronisch abgewickelt werden.

Um einen Preiseffekt bei unterschwelligen Beschaffungen (CHF 420 Mio.) realisieren zu können, müssten elektronische Kataloge und Volumenbündelungen umfassend eingesetzt werden. Die in (a) erwähnten Voraussetzungen wären ebenfalls zu erfüllen.

Ausserdem stärkt eine Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts den Wettbewerb und somit auch die Unternehmen im internationalen Wettbewerb. „Heimatschutz“ führt dagegen zu mangelnden Innovationen und zu hohen Preisen. „Heimatschutz“ im Beschaffungsrecht weist auch aus der Sicht der lokalen Wirtschaftsförderung nur einen kurzfristigen Horizont auf.