Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/121: Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (Änderung Finanzhaushaltgesetz) · 44 Seiten

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Tabelle 5: Ermittlung der notwendigen strukturellen Überschüsse zur Finanzierung des

ausserordentlichen Haushalts im Zeitraum 2003–2009 Ausserordentlicher Haushalt 2003-2009 Mio Fr. 2003 2004 2005 2006 2007 2008* 2009* Σ a.o. Einnahmen** [1] 1350 3203 7545307

a.o. Ausgaben*** [2] 1121 52476368

Saldo a.o. Haushalt [3]=[1]-[2] 0 -1121 1350 3203 754 -5247 0 -1061 Kumulierter Saldo ausser-

0 -1121 229 3432 4186 -1061 -1061

ordentlicher Haushalt [4]

* Budgetwert

** ohne zweckgebundene ausserordentliche Einnahmen: Bundesanteil am Erlös aus den Goldverkäufen der Nationalbank (2005, 7038 Mio.); CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Einführungsphase (2008: 230 Mio, 2009: 450 Mio.)

*** ohne ausserordentliche Ausgaben finanziert durch zweckgebundene Einnahmen: Überweisung Bundesanteil am Erlös der SNB Goldverkäufe (2007, 7038 Mio.)

Bei der obigen Berechnung bestehen noch einige Unsicherheiten. Für die Jahre 2008 und 2009 wurden geplante Werte für die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt. Der erwähnte Streichungsbetrag von 1,1 Milliarden ist deshalb als vorläufig anzusehen. Für die Sitzungen der vorberatenden Kommissionen wird der Streichungsbetrag aktualisiert.

1.7 Simulationsrechnungen

Dieser Abschnitt gibt Aufschluss darüber, wie die vorgeschlagene Ergänzungsregel in der Zeit seit der Einführung der Schuldenbremse umgesetzt worden wäre. In Tabelle 6 wird dies beispielhaft dargestellt. Dabei entsprechen die ausserordentlichen Tatbestände bis 2007 denjenigen aus den entsprechenden Rechnungen, für 2008 werden die Angaben aus dem Voranschlag verwendet. Bei den Belastungen in den Jahren 2010 und 2013 handelt es sich um mögliche ausserordentliche Mehrausgaben (PK SBB14 und Einlageentsteuerung MWSt15). Letztere Belastungen sind sowohl was den Zeitpunkt als auch deren Höhe betrifft mit grosser Unsicherheit verbunden. Künftige ausserordentliche Einnahmen können nicht ausgeschlossen werden. Im vorliegenden Beispiel werden im Jahr 2015 ausserordentliche Einnahmen in Höhe von 500 Millionen angenommen.

14 Die Pensionskasse SBB befindet sich seit einigen Jahren in Unterdeckung. Während die Sanierung für die Aktivversicherten aus Mitteln der SBB erfolgt ist, hat der Bundesrat beschlossen, für das Sanierungskonzept für den Alters- und IV-Rentneranteil vier Varianten näher zu prüfen: Drei davon sehen eine Rekapitalisierung der SBB durch den Bund vor. Je nach Variante droht ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf von bis zu 1,6 Milliarden.

15 Im Rahmen der haushaltsneutral ausgestalteten Reform der Mehrwertsteuer würde die erstmalige Unterstellung von vormals steuerausgenommenen Branchen diese dazu berechtigen, einen nachträglichen Vorsteuerabzug geltend zu machen – die sog.«Einlageentsteuerung». Diese könnte sich auf einen einmaligen Betrag von maximal 1,7 Milliarden belaufen.