Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Grundsätze und Grundlagen zur Ermittlung des Finanzbedarfs
Verschiedene Teilnehmer fordern Änderungen oder Ergänzungen der Grundsätze zur Ermittlung des Finanzbedarfs: [4:] Travail Suisse, [6:] fh-ch, LCH, [8:] AEPS, ageep, AP-ARC, Fap-hesso, Fhch NW, profhesbe, VD-HSR fordern eine Präzisierung des Grundsatzes, wonach sich Hochschulen um angemessene Drittmittel bemühen (vgl. auch Ausführungen zu Art. 38). [6:] VSS fordert die Streichung des Grundsatzes der Sicherstellung der wirtschaftlichen und wirksamen Verwendung und des Grundsatzes, wonach sich Hochschulen um angemessene Drittmittel bemühen (vgl. Ausführungen zu Art. 38). [7:] FER fordert die Verstärkung des Effizienzgrundsatzes bzw. des wirksamen Mitteleinsatzes (vgl. Ausführungen zu Art. 38).
Verschiedene Teilnehmer fordern Änderungen oder Ergänzungen der Grundlagen der Ermittlung des Finanzbedarfs: So verlangt [1:] VD die Streichung der Bestimmung über die einschlägigen statistischen Resultate des Bundesamtes für Statistik, [1:] SG wenigstens ein Klarstellung dieser Grundlage (vgl. Ausführungen zu Art. 39). [1:] VD fordert zudem die Streichung der Grundlagen der Kostenrechnungen und der zu erwartenden Studierendenzahlen (vgl. Ausführungen zu Art. 39). [1:] ZH fordert bei der Ermittlung des Finanzbedarfs bei den Universitäten die Finanzierung über die Ist-Kosten der Lehre mit festgelegten Forschungszuschlägen (vgl. Ausführungen zu Art. 39). [1:] ZH fordert die Finanzierung der Universitäten über die durchschnittlichen Ist-Kosten der Lehre mit Forschungszuschlag von 100% für Fachbereiche II und III, 50% für Fachbereich I und die gebührende Berücksichtigung der gegenwärtigen Ansiedlung gewisser teurer Disziplinen (vgl. Ausführungen zu Art. 39). [7:] hotelleriesuisse begrüsst, dass die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen die Ausgangslage für die Ermittlung bilden. [7:] FDK fordert eine Verbesserung der Kostenrechnungen (insbesondere Medizin und PH). [8:] PH FR weist auf die ungenügende statistische Datenlage bei den PH hin. [1:] GE, [8:] UniGE beanstanden die Doppelspurigkeit zwischen den Aufzählungen in den Grundlagen und in der Bestimmung über die Referenzkosten (vgl. Ausführungen zu Art. 39).
5.7 Finanzierungssystem: Referenzkosten
Frage 6b: Wie beurteilen Sie das vorgeschlagene Finanzierungssystem, insbesondere die Ein-
führung von Referenzkosten?
Allgemeines
Viele Teilnehmer unterstützen ausdrücklich das vorgeschlagene System der Referenzkosten ([1:] AG, AR, BL, BS, GL, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, [2:] FDP, FDP BS, [4:] ArbeitgeberV, economiesuisse, SBVg, [6:] Akademien, Cohep, CRUS, EFHK, FH Schweiz, SNF, SWTR, TRI S2, VSS, VTS, [7:] hotelleriesuisse, physioswiss, SBK, SHV, SVBG, SVDE, Swiss Engineering STV, Swissmem, [8:] Educaris, HKBB, labmed, SDH, Skuba, SVMTT, SLK HS, UniL, UniNE, Unirat BS). [2:] SVP, [8:] CUAE, vpod lehnen Referenzkosten ausdrücklich ab (vgl. auch Ausführungen zu Frage 6a). Einzelne Teilnehmer befürchten hohe administrative Kosten für die Ermittlung der Referenzkosten ([1:] VD), die Förderung von Quantität statt Qualität ([2:] FDP, [7:] SIA, [8:] HEF-TG, OTIA) und Automatismen zwischen der Erhöhung von Studierendenzahlen und der Senkung von Beiträgen ([8:] UniL, vgl. Ausführungen zu Art. 41).
Referenzkosten; Standardisierungsfaktoren
Gefordert wird der Einbezug der Kosten der praktischen Ausbildung ([2:] FDP BS, [7:] physioswiss, SBK und [8:] SDH; vgl. auch Ausführungen zu Art. 41), die bessere Berücksichtigung des Forschungs- und Dienstleistungsauftrags ([1:] GE, [8:] UniGE, vgl. Ausführungen zu Art. 41; abgelehnt wird die vorgeschlagene Zuschlagsvariante (50% Fachbereich I und 100% Fachbereich II und III), die Hervorhebung des Forschungszuschlags ([6:] SNF; vgl. Ausführungen zu Art. 41) bzw. die genauere Analyse des Forschungszuschlags ([7:] FDK), die Integration der Kosten für Bauinvestitionen bzw. Infrastrukturkosten ([4:] ArbeitgeberV, economiesuisse, [8:] Educaris), eine grundsätzliche Klarstellung der Standardisierungsfaktoren ([7:] FER, ([8:] HEF-TG, OTIA; vgl. Ausführungen zu Art. 41), eine genügende Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausrichtungen und Profilierungen der Hochschultypen durch die Standardisierungsfaktoren ([4:] ArbeitgeberV, economiesuisse, [6:] Akademien), eine Ergänzung der