Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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56).[8:] HPGes begrüsst ausdrücklich die strategische Aufgabe der nachhaltigen Entwicklung (vgl. Ausführungen zu Art. 56).

6 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln

In diesem Kapitel werden ausschliesslich Stellungnahmen aufgenommen, die entweder separat zu den Antworten im Fragenkatalog oder aber im Fragenkatalog mit Verweis auf einen bestimmten Artikel erfolgen.

Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden in der folgenden Zusammenfassung der Kommentare die Artikeltexte vorangestellt.

6.1 Allgemeine Bestimmungen und Zusammenarbeitsvereinbarung (Art. 1 – 5)

Art. 1 Zweck und Gegenstand

1 Der Bund sorgt zusammen mit den Kantonen für einen qualitativ hochstehenden, wettbewerbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich.

2 Zu diesem Zweck schafft dieses Gesetz im Hochschulbereich die Grundlagen für:

a. die gemeinsame Koordination, namentlich durch die Vorgabe gemeinsamer Organe;

b. die Qualitätssicherung und die Akkreditierung;

c. die strategische Planung und Aufgabenteilung;

d. die Finanzierung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs;

e. die Gewährung der Bundesbeiträge.

Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden steht dem Gesetzesentwurf positiv gegenüber und unterstützt die allgemeine Stossrichtung (siehe auch Antworten zu Frage 1). [1:] AG, NW, OW, SG, UR, TG, VS, [6:] Akademien, ETH-Rat, fh-ch, FH Schweiz, KFH, SNF, [7:] SVBG, SHV, SVDE, [8:] HKBB, labmed, SGCI, UNIL begrüssen den Gesetzesentwurf bzw. sind damit grundsätzlich einverstanden. [4:] SGV, [8:] vpod weisen den Entwurf zur Überarbeitung zurück. Die Zielsetzung einer kohärenten und koordinierten gemeinsamen Steuerung des gesamten schweizerischen Hochschulwesens durch Bund und alle Kantone wird von [1:] BL, NW, OW, SZ, UR, TG, [2:] FDP, [4:] ArbeitgeberV, SBFg, SGV, [8:] ETHZ unterstützt. [1:] BS, BL [2:] FDP, SP, SVP, [4:] ArbeitgeberV, economiesuisse, [8:] HKBB, Unirat BS kritisieren, dass das HFKG zu sehr am Status quo der geltenden Gesetze festhält und nach wie vor zu föderalistisch geprägt ist. [1:] BL, BS kritisieren die Art und Weise, wie der Gesetzesentwurf entstanden ist.

Abs 1

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende schlagen eine Umformulierung von Art. 1 vor ([1:] BE, [6:] CRUS, ETH-Rat, KFH, LCH, SWTR, VSG, [8:] CP, ETHZ, HPGes, UniNE) (vgl. Anhang Textvorschläge). Ein koordinierter Hochschulbereich sei nicht das Ziel an sich, sondern eine Massnahme für das erfolgreiche Wirken der Institutionen darin ([6:] CRUS, LCH, KFH, VSG, [8:] UniNE). [1:] ZH möchte Art. 1 ganz streichen.

Eine Einbettung in den europäischen bzw. in den internationalen Hochschulraum wird von [1:] BL, [4:] ArbeitgeberV, economiesuisse [7:] SwissEngineering STV, [8:] SGCI gewünscht.

Abs 2

Lit. a.: Laut [1:] VD, [6:] CRUS; ETH-Rat, SWTR, [8:] SGL, UniNE muss betont werden, dass die gemeinsame Koordination Bund und Kantone betrifft (vgl. Anhang Textvorschläge).

Lit. c.: [1:] VD, [2:] FDP, [6:] CRUS, KFH, SWTR, [8:] ETHZ, UniNE möchten zwischen strategischer Planung und nationaler politischer Planung klar unterscheiden (vgl. Anhang Textvorschläge). [1:] VD, [6:] ETH-Rat, [8:] ETHZ fordern, dass lit. c auf kostenintensive Bereiche zu beschränken ist, und [6:] CRUS, KFH, SNF, [8:] visarte, UniNE möchten die nationale Planung explizit auf den Bereich der Hochschulpolitik auf nationaler Ebene beschränken.