Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 51 Seiten
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Neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Anhörungsverfahren Berufsqualifikationen - Bericht
Handeln gehabt, um die Anzahl der Ausgleichsmassnahmen tief zu halten. Die Plattformen bezwecken auch die Mobilität der Berufstätigen zu vereinfachen (Vereinfachung der Arbeit der Behörden und Rechtsicherheit des Berufstätigen bezüglich des Ausgangs seines Gesuches).
Die Kommission hat, mit der Schaffung der Plattformen, das Wesentliche der Arbeit den Berufsverbänden übertragen. Die Schaffung der Plattformen fordert eine Vereinsanwesenheit auf europäischer Ebene (beispielsweise in Form eines Bündnisses) und eine beachtliche Vorbereitungsarbeit (Analyse der verschiedenen Ausbildungen, Reglementierungen, usw. in jedem Mitgliedstaat sowie die Definition der gemeinsamen Standards). Die Schaffung der Plattformen ist rein fakultativ.
Einmal verabschiedet werden die Plattformen zum Gegenstand einer europäischen Richtlinie sein. Die Mitgliedstaaten werden nicht mehr das Recht haben Ausgleichsmassnahmen für den betreffenden Beruf zu verlangen. Wird eine Plattform verabschiedet und erfüllt der Berufstätige ihre Ausbildungsvoraussetzungen nicht, so wird weiterhin das allgemeine Anerkennungssystem – mit Ausgleichsmassnahmen je nach Fall - zur Anwendung kommen.
Schaffung und Funktion der Plattformen: zunächst müssen die Verbände die Situation in den einzelnen Mitgliedstaat genau erfassen. Diese Bestandesaufnahme muss erfassen:
- Die Reglementierung des Berufes; es ist notwendig, dass 2/3 der Mitgliedstaaten betroffen sind, davon sämtliche, die den Beruf reglementieren;
- Das Ausbildungsniveau in den Mitgliedstaaten (unterschiedliche Dauer oder Niveau);
- Den Tätigkeitsumfang, der die Ausbildung in den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht und den Inhalt der unterschiedlichen Ausbildungen.
Diese Informationen ermöglichen eine detaillierte Bestandesaufnahme der unterschiedlichen Situationen zu erstellen21 :
Gestützt auf das obige Schema können folgende Elemente definiert werden:
21 Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/future/platforms_de.pdf