Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 51 Seiten
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Neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Anhörungsverfahren Berufsqualifikationen - Bericht
Berufserfahrung in
Berufserfahrung in
abhängiger Vorherige
Erfahrung/Jahre selbständiger
Beschäftigung in Ausbildung
Tätigkeit in Jahren
Jahren
Selbständige 5 - - Tätigkeit - 3 -3
- 4 -2
- 3 55
Abhängige 5 -3
Beschäftigung - 6- -2
Für die Ausübung der in Verzeichnis III des Anhangs IV aufgeführten Tätigkeiten, die sich auf die verschiedensten Bereiche beziehen vom Restaurations- und Schankgewerbe bis zum Beherbungsgewerbe, von den persönlichen Diensten bis zu den Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder Diensten zur Freizeitgestaltung und anderen, sieht die Richtlinie folgende Auflagen vor:
Berufserfahrung in
Berufserfahrung in
abhängiger Vorherige
Erfahrung/Jahre selbständiger
Beschäftigung in Ausbildung
Tätigkeit in Jahren
Jahren
Selbständige
3 - -
Tätigkeit
Dauer wird nicht
- 2 -
spezifiziert
- 2 3 -
Abhängige Dauer wird nicht
3 -
Bechäftigung spezifiziert
C. Anerkennung auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung (Kapitel III)
1. Einführung
Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übernimmt im Wesentlichen die Regeln des heutigen speziellen Anerkennungssystems. Es gibt weder Änderungen bezüglich der minimalen Ausbildungsvorschriften noch in der Liste der anerkannten Titel. Einige Änderungen betreffen das Aktualisierungsverfahren der Richtlinien (Zustimmung von neuen Titel, usw.).