Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/20: Übernahme der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Personenfreizügigkeit · 51 Seiten

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Neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Anhörungsverfahren Berufsqualifikationen - Bericht

Berufserfahrung in

Berufserfahrung in

abhängiger Vorherige

Erfahrung/Jahre selbständiger

Beschäftigung in Ausbildung

Tätigkeit in Jahren

Jahren

Selbständige 5 - - Tätigkeit - 3 -3

- 4 -2

- 3 55

Abhängige 5 -3

Beschäftigung - 6- -2

Für die Ausübung der in Verzeichnis III des Anhangs IV aufgeführten Tätigkeiten, die sich auf die verschiedensten Bereiche beziehen vom Restaurations- und Schankgewerbe bis zum Beherbungsgewerbe, von den persönlichen Diensten bis zu den Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder Diensten zur Freizeitgestaltung und anderen, sieht die Richtlinie folgende Auflagen vor:

Berufserfahrung in

Berufserfahrung in

abhängiger Vorherige

Erfahrung/Jahre selbständiger

Beschäftigung in Ausbildung

Tätigkeit in Jahren

Jahren

Selbständige

3 - -

Tätigkeit

Dauer wird nicht

- 2 -

spezifiziert

- 2 3 -

Abhängige Dauer wird nicht

3 -

Bechäftigung spezifiziert

C. Anerkennung auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung (Kapitel III)

1. Einführung

Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übernimmt im Wesentlichen die Regeln des heutigen speziellen Anerkennungssystems. Es gibt weder Änderungen bezüglich der minimalen Ausbildungsvorschriften noch in der Liste der anerkannten Titel. Einige Änderungen betreffen das Aktualisierungsverfahren der Richtlinien (Zustimmung von neuen Titel, usw.).