Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/21: Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten · 10 Seiten
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sind.3 Dasselbe gilt für Personen ohne oder mit nur rudimentären Kenntnissen einer Amtssprache (Bsp. Migranten).
Im Anhang 1 der Verordnung sind die vorgeschlagenen Warnhinweise aufgeführt.
2. Parlamentarische Vorstösse
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2007 auf die Motion Brunner Toni 06.3852 Ersatzlose Streichung von Artikel 12 TabV ausgeführt, dass er an der bestehenden Regelung von Warnhinweisen gemäss Tabakverordnung Art. 12 (derzeit in Textform, Option für Kombination mit Bildern) als kostengünstigem Mittel der Konsumenteninformation festhalten möchte und sie nicht abgeschafft werden sollen. Der Nationalrat ist der Argumentation des Bundesrats gefolgt und hat die Motion am 23. März 2007 abgelehnt.
3Lesen und Rechnen im Alltag. Grundkompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz, BFS
Neuchâtel 2006, heruntergeladen am 20.04.2007 unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=2261.
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