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Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 10 Seiten

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Markenschutzgesetz

Zollgebiet bestimmte Ware ein in der Schweiz gültiges Patent verletzt, so teilt sie dies einerseits dem Antragsteller und andererseits dem Anmelder, Besitzer oder Eigentümer der Ware mit.

6. Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 199810

Art. 16 Abs. 2bis

2bisIn das Register können schweizerische und ausländische Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben eingetragen werden.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

10 SR 910.1