Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 68 Seiten

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verschiedenen Registern enthaltenen Daten zentralisiert werden, um die Recherche von registrierten geografischen Angaben zu vereinfachen (VESPA, SVV).

3.5 Neue Garantie- / Kollektivmarken

Dreiundzwanzig Kantone, vier politische Parteien (CVP, FDP, SVP und SP [mit Verweis auf die Stellungnahme der SKS]), eine sehr grosse Mehrheit der Fachrechtskreise (AIPPI, INGRES, LES, SAV, ASAS, VSP, VESPA, D.L., D.B., H.S., S.J., I&P), die Gewerkschaft SGB, Wirtschaftsverbände und landwirtschaftliche Verbände (SAB, economiesuisse, HaBa, SBV, AIPPI, FH, FER, fial, KOS, Switzerland Cheese, Prométerre, SOV, PROMARCA, SMP, SFF, Gallo Suisse, SWBV, CVAM, VBF, AOC-IGP, AgorA et Uniterre) ebenso wie Unternehmen (Juvena, Emmi AG) befürworten die Möglichkeit zur Registrierung einer geografischen Angabe als neue Garantie- oder Kollektivmarke oder sehen keine Nachteile darin (Centre patronal).

Die Vorteile dieser Möglichkeit liegen gemäss den Vernehmlassungsteilnehmern hauptsächlich darin, dass die Erlangung und die Durchsetzung des Schutzes im Ausland einfacher werden, insbesondere auch dank des Zugangs zum Madrider System. Für die Vernehmlassungsteilnehmer ist es jedoch von grundlegender Bedeutung, dass die geografischen Angaben nicht unrechtmässig monopolisiert werden. In diesem Sinne wird das vorgesehene Prüfungsverfahren, welches die Repräsentativität der gesuchstellenden Gruppierung gewährleisten soll, unterstützt. Ebenso begrüsst wird, dass das Markenreglement keine zusätzlichen Voraussetzungen zum Pflichtenheft enthalten kann.

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass die GUB und GGA automatisch als Garantie- oder Kollektivmarke eingetragen werden, damit sichergestellt ist, dass im Markenreglement keine zusätzlichen Voraussetzungen zu den im Pflichtenheft enthaltenen hinzugefügt werden können (SBV, kf, SMP, Gallo Suisse, Agora).

Einzig der Kanton SG lehnt diese neue Möglichkeit explizit ab. Begründet wird dies hauptsächlich damit, dass die Schaffung dieses neuen Instrumentes die Glaubwürdigkeit des Nahrungsmittelregisters in Zweifel zieht. International würden grosse Anstrengungen unternommen, dieses Register als effizientes Instrument zu etablieren.

3.6 Weitere Revisionspunkte

Begrüsst wurde in Bezug auf die weiteren Änderungsvorschläge des Markenschutzgesetzes die Aufhebung der Verpflichtung zur Einreichung eines Prioritätsbelegs. Kritik gab es hinsichtlich der Verkürzung der vorgesehenen Frist zur Einreichung eines Antrags auf Verlängerung der Markeneintragung.

Ein Teil der Konsumentenschutzverbände (SKS, dem sich acsi anschliesst), die SP (mit Verweis auf die Stellungnahme der SKS) und Coop sind der Auffassung, die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes müssten neu diskutiert werden (im Vorentwurf wird keine Änderung vorgeschlagen (EKK)). Gemäss SKS, acsi und BIO SUISSE ist eine umfassendere Diskussion zur Angabe der Herkunft der Rohstoffe gemäss Lebensmittelgesetz notwendig, zu der die betroffenen Kreise eingeladen werden sollten. Für die Naturprodukte bringen SKS und acsi vor, das im Vorentwurf verankerte Kriterium, wonach das Naturprodukt „vollständig in der Schweiz gewachsen“ sein muss, sei in die Lebensmittelgesetzgebung zu integrieren.

3.7 Weitere Vorschläge

a) economiesuisse, AIPPI, VSP, SIHK, HaBa und E.C. möchten die Gelegenheit der Gesetzesände-

rung ergreifen, um die Verbreitung missbräuchlicher Angebote von privaten Markenregistern zu bekämpfen, welche dem Ansehen der Schweiz im Ausland und der Rechtssicherheit im Bereich des Markenschutzes schaden.