Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/28: Swissness: Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen · 68 Seiten

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b) VSP, VESPA und I&P verlangen die Einführung eines vom Institut durchzuführenden vereinfachten

Löschungsverfahrens der Marke wegen Nichtgebrauchs. INGRES und LES beantragen die Prüfung der Zweckmässigkeit eines solchen Verfahrens.

c) INGRES, Nestec, Wenger, SAV, Fromarte und SIHK fordern die Einführung wirksamerer Mittel zur

Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendungen der „Marke Schweiz“ im Ausland. Einige Teilnehmer schlagen der Eidgenossenschaft vor, eine Stiftung zu gründen, mit der Aufgabe, gegen die missbräuchlichen Verwendungen der „Marke Schweiz“ im Ausland vorzugehen.

d) economiesuisse und SIHK verlangen eine Anpassung der Hilfeleistungen der Zollverwaltung zur

effizienteren Bekämpfung der Einfuhr von Waren, welche eine unzulässige Herkunftsangabe enthalten.

e) AGRIDEA schlägt vor, dem Institut die Kompetenz zu erteilen, sich im Bereich der Technischen

Kooperation zu engagieren, mit dem Ziel, sich in bilateralen Kooperationen für die geografischen Angaben einsetzen zu können.

4 Die Ergebnisse im Einzelnen

4.1 Herkunftsangabe für Waren

4.1.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone LU, UR, OW, NW, SO, AR, AI und BS, CVP, FDP, SVP, der Gemeinde- und der Städteverband, ein Teil der Wirtschaftsverbände (Centre patronal, FH, FER, SVV, TVS, Gastrosuisse, SWBV) und der Fachrechtskreise (VIPS, E.C.), die Tourismuskreise (STV, Schweiz Tourismus), die Swiss AG, Wenger und der TCS unterstützen grundsätzlich den Vorentwurf in seiner gegenwärtigen Form. Gemäss diesen Vernehmlassungsteilnehmern sind die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz mit Qualität, Zuverlässigkeit und Präzision gleich zu setzen und für die Schweizer Wirtschaft von grösster Bedeutung. Sie halten einen starken und glaubwürdigen Schutz für notwendig, um Missbräuche und deren negative Folgen für den Ruf des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu verhindern. Der Gesetzesentwurf stelle eine Kompromisslösung dar, welche sowohl den Interessen der Unternehmen mit engem Bezug zur Schweiz als auch denjenigen der Unternehmen mit weniger engem Bezug zur Schweiz Rechnung trage. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien angemessen und im Interesse der Öffentlichkeit (CVP). Sie begünstigten einen besseren Schutz der Schweizer Produkte (Gemeindeverband). Von einem verstärkten Bezug auf die Produktherkunft bzw. die Verwendung einheimischer Produkte und den damit verbundenen ökologischen Nachhaltigkeiten verspricht sich auch die Tourismuswirtschaft einen positiv-nachhaltigen Beitrag in der Wertschätzung der Kundschaft (STV).

Die Kantone BE, ZH, SZ, ZG, BL, SH, SG, AG, TG, TI, NE, GE, VS, GR, VD, JU, die SP (mit Verweis auf die Stellungnahme der SKS), SAB, die Konsumentenschutzorganisationen (acsi, kf, SKS), ein Teil der Wirtschaftsverbände (SIHK, economiesuisse, Swissmem, KMU-Forum, SGV, fial, KOS, Switzerland Cheese, PROMARCA, Schweizer Werbung, SWISS LABEL, SwissBanking, IG Swiss Made, SOV, Proviande, SFF, Gallo Suisse, VSGP, VSFU, SWISSCOFEL, FEA, SAA, CVAM, VBF), der landwirtschaftlichen Verbände (SBV, AGRIDEA, AOC-IGP, AgorA, Uniterre, BIO SUISSE, SMP, Prométerre), die Gewerkschaft SGB, ein Teil der Fachrechtskreise (AROPI, INGRES, LES, ASAS, AIPPI, VSP, VESPA, SAV, D.L., D.B., S.M., I&P), die Handelskammern (SIHK, HaBa), der VKCS, die EKK und ein Teil der Unternehmen (Coop, MGB, Emmi AG, Juvena) begrüssen Artikel 48 VE-MSchG im Grundsatz, kritisieren jedoch die darin vorgesehene Definition der Herkunft in einem oder mehreren Punkten.

- Zehn Kantone (ZH, SZ, ZG, BL SH, SG, AG, TG, TI, GE), ein Teil der Wirtschaftsverbände (SGB,

economiesuisse, PROMARCA, Proviande und fial), VKCS, kf, Coop und MGB unterstreichen die Notwendigkeit, die Lebensmittel vom Geltungsbereich von Artikel 48 VE-MSchG auszuschliessen.