Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/32: Totalrevision der Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) · 52 Seiten

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litativ guten Versorgung zu angemessenen Preisen fest. Die Dienstleistungen seien laufend den Kundenbedürfnissen und der technologischen Entwicklung anzupassen.

− Vorgaben für das Poststellennetz: Als Basis dieser qualitativ guten Grundversorgung gab er der Post vor, landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben.

− Etappen der schrittweisen Marktöffnung und Absichten zur Regulierung des Postmarktes: Für die Marktöffnung sah der Bundesrat ein etappenweises Vorgehen vor. In einem ersten Schritt im Jahr 2004 sollte der Paketmarkt vollständig geöffnet werden, in einem zweiten Schritt im Jahr 2006 der Briefmarkt, mit Ausnahme der adressierten Briefpostsendungen bis 100g.

Das Parlament nahm von diesem Vorgehen Kenntnis und stimmte ihm mit einem einfachen Bundesbeschluss zu; Anträge, welche sowohl eine langsamere als auch eine schnellere Gangart bei der Senkung des Briefmonopols forderten, wurden in beiden Räten abgelehnt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Öffnungsschritte im Jahr 2004 sowie 2006 vollzogen.

Mit der weiteren Marktöffnung wurden auch regulatorische Anpassungen erforderlich. Der Bundesrat hat diese in der Postverordnung erlassen. Insbesondere führte er die Konzessionspflicht für Anbieterinnen von nicht reservierten Diensten ein. Zum Zeitpunkt der Gesamtschau waren dies Pakete zwischen 2 und 20 kg, später sämtliche Pakete bis 20 kg und die Briefsendungen über 100g. Die Konzessionspflicht sollte als Instrument für die Aufsicht über die Anbieterinnen von Postdiensten dienen, insbesondere zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der arbeitsrechtlichen Minimalstandards. Zudem wurde eine Regulationsbehörde geschaffen. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, die Erbringung der Grundversorgung sowie das Konzessionswesen zu beaufsichtigen.

2.2 Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 2006

In seinem Bundesratsbeschluss vom 1. Mai 2006 hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass die seit 1998 verfolgte Politik der schrittweisen, kontrollierten Marktöffnung erfolgreich verlaufen ist und die beiden zentralen Ziele, die qualitativ gute Grundversorgung flächendeckend und zu angemessenen Preisen der Bevölkerung in allen Landesteilen anbieten zu können und die Finanzierung dieser Grundversorgung zu sichern, erreicht werden konnten.

Gestützt auf diese Erkenntnisse und mit Blick auf die Entwicklungen im europäischen Postmarkt (vgl. anschliessend Kap. 3) kam er zum Schluss, dass weitere Öffnungsschritte angezeigt seien. Dazu sei eine Totalrevision des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes an die Hand zu nehmen, mit dem Ziel, eine vollständige Öffnung des Postmarktes anzustreben.