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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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b. bei übrigen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen:
ihre Elektrizitätsproduktion um mindestens 30% steigern.
6.2 Allgemeine Mindestanforderungen
a. Zugelassene Biomasse
1. Pflanzen und Pflanzenbestandteile,
2. aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellte Energieträger, deren sämtliche Bestandteile und Zwischenprodukte aus Biomasse nach Ziffer 1.1 erzeugt wurden,
3. Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft,
4. Bioabfälle aus Haushalten, Gewerbe und Dienstleistungen sowie der Lebensmittelindustrie,
5. aus Biomasse nach Ziffer 1.1 durch Vergärung, Vergasung oder Pyrolyse erzeugte Gase und Flüssigkeiten sowie daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte,
6. aus Biomasse nach Ziffer 1.1 erzeugte Alkohole, deren Bestandteile, Zwischen-, Folge- und Nebenprodukte aus Biomasse hergestellt wurden,
7. Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovationen und Altholz aus Verpackungen oder alte Holzmöbel sowie Gemische von Altholz mit Holzbrennstoffen, sofern es sich nicht um problematische Holzabfälle nach Anhang 5, Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe b LRV handelt oder aus anderen Gründen für diese Kategorie nicht als zugelassene Biomasse gilt,
8. aus Altholz erzeugtes Gas,
9. Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und –reinhaltung,
10. durch anaerobe Vergärung erzeugtes Biogas, sofern zur Vergärung nicht Stoffe nach Buchstabe b eingesetzt werden.
b. Nicht zugelassene Biomasse
1. fossile Brennstoffe sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte,
2. Torf,
3. gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen, Gewerbe und Industrie sowie ähnliche Abfälle, die in KVA verwertet werden,
4. Problematische Holzabfälle nach Anhang 5, Ziffer 3 Absatz 2 Buchstabe b LRV,
5. Papier, Pappe, Karton,
6. Gewässerschlämme und -sedimente,
7. Textilien,
8. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 nach Artikel 4 der Verordnung vom 23. Juni 200412 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten,
9. Deponiegas,
10. Klärgas, Rohschlamm aus ARA.