Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Zusammenschluss von Skigebieten dienen.

Schweizerische Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete fordert, dass beim Arbeitsgemeinschaft für Anlagetyp 60.1 zu präzisieren sei, dass es sich nur um Neukonzessionen handeln die Berggebiete

dürfe. Die Erneuerung einer bestehenden Anlage dürfe nicht eine erneute UVP erfordern, so lange die Anlage auf dem bestehenden Trassee weiter geführt werde.

Beschwerdeberechtigte Greenpeace beantragt folgenden Wortlaut:

Umweltschutzorgani-

60.1. Seilbahnen

sationen

- für die touristische Erschliessung neuer Skigebiete oder neuer Geländekammern in Greenpeace

bestehenden Skigebieten (dazu gehören auch Kapazitätsänderungen von bestehenden Anlagen)

- für den Zusammenschluss von Skigebieten

Mit dieser redaktionellen Änderung würden allfällige Diskussionen verhindert, ob bestehende kleine Skilifte ihre Kapazität ausweiten können, ohne der UVP-Pflicht zu unterstehen.

Schweizer Alpen-Club Der Schweizer Alpen-Club fordert, dass mit einer geeigneter Formulierung

(SAC) sichergestellt werden müsse, dass auch die Kapazitätserhöhung von bestehenden

Seilbahnen und Skiliften der UVP-Pflicht unterstellt würde.

Nicht angeschriebene Mountain Wilderness beantragt, dass alle Seilbahnen ohne Ausnahme UVP-Umwelt- und Raum- pflichtig sein sollen, auch jene die keiner Bundeskonzession bedürfen.

planungsverbände

Mountain Wilderness

7.26 Anlagetyp Nr. 60.2 (Skilifte)

Änderungen gemäss Für Skilifte, die früher in den Anlagetyp 60.1 integriert waren, wird – ohne

Revisionsentwurf materielle Änderungen – ein neuer Anlagetyp Nr. 60.2 geschaffen. Dabei wurde

der Begriff Skigebiet durch den aktuelleren Begriff Schneesportgebiet ersetzt.

Zusammenfassung 12 Kantone (ZH, BE, UR, NW, SO, BL, AI, GR, AG, TI, NE, JU) stimmen dem

Vorschlag zu. Der Kanton Obwalden wünscht, dass auch Sesselbahnen der UVP-Pflicht unterstellt werden. Die SP Schweiz und 7 beschwerdeberechtigte

Umweltschutzorganisationen (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Alpen-Initiative, WWF Schweiz, Schweizer

Vogelschutz, Schweizer Alpen-Club und Pro Natura) stimmen dem Vorschlag zu, beantragen aber, dass bei Kapazitätserhöhungen auch eine UVP durchgeführt werden müsse. Seilbahnen Schweiz beantragt, dass der Anlagentyp gestrichen wird.