Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Kanton Waadt Die Regierung des kantons Waadt beantragt, die heutige UVP-Schwelle von 2'000

m2 beizubehalten. Der Kanton bedauert, dass die Schwelle für

Terrainveränderungen im Zusammenhang mit Wintersportanlagen auf 5000m² erhöht worden ist, weil diese sich oft in großer Höhe befänden, wo eine

Wiederherstellung der Vegetation schwierig sei und wo durch

Terrainveränderungen gewichtige Stabilitätsprobleme entstehen könnten. Eine vollständige Bewertung der Auswirkungen sei daher erforderlich. Vorschlag:

Beibehaltung des Schwellenwerts von 2000m ² ist geeignet für die Behandlung dieser Problematik.

Kanton Genf Obwohl der Kanton durch diesen anlagetyp kaum betroffen sei, hält die Regierung

des Kantons Genf fest, dass im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und der Schutz des landschaftlichen Erbes der Schweiz den Schwellenwert bei 2'000 m2 belassen werden sollte.

Politische Parteien Die Christlich-soziale Partei Schweiz spricht sich ganz klar gegen ein Anheben des

Schwellenwertes von 2000 auf 5000 m² aus.

CSP Christlich-soziale

Partei der Schweiz Gerade in hochalpinen Lagen seien Terrainveränderungen alles andere als

unproblematisch: neben der Zerstörung der natürlichen Flora (zumeist handelt es sich dabei um wertvolle Magerstandorte!) würden schlecht vernarbende

Pistenplanien auch zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen und oft auch noch zu Folgeschäden in Form von Erosion.

SP Sozialdemokratische Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz lehnt die Erhöhung des

Partei der Schweiz Schwellenwertes ab.

Für die Änderung der Schwelle bei Terrainveränderungen von 2000 auf 5000 m² werde keine Begründung angegeben. Sie erscheine deshalb willkürlich resp. die dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen der Skigebietsinvestoren schienen einseitig berücksichtig worden zu sein.

Weitere Wirtschafts- Die Seilbahnen Schweiz beantragen, dass der präzisierende Nebensatz „… , die verbände und Fach- nicht im Verfahren über Luftseilbahnen oder Skilifte beurteilt worden sind“, dem organisationen neuen Anlagentyp 60.3 hinzugefügt werden.

Seilbahnen Schweiz Eine doppelt durchgeführte UVP für gewisse Anlagen wäre keine Vereinfachung

des Verfahrens.

Schweizerische Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete beantragt eine Arbeitsgemeinschaft für weitergehende Erhöhung des Schwellenwertes auf 10'000 m².

die Berggebiete

Beschwerdeberechtigte Die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung fordert, auf eine Erhöhung Umweltschutzorgani- des Schwellenwerts auf 5000 m² zu verzichten und den Schwellenwert bei 2000 sationen m² zu belassen.

Schweizerische In Schneesportgebieten würden immer wieder – häufig unwissentlich –

Gesellschaft für Höhleneingänge bei Terrainveränderungen für Pisten verschüttet oder verstopft. Höhlenforschung

Dies könne zur Zerstörung der Höhlen oder zu einer Beeinträchtigung der Höhlen und Grundwasserflüsse – und damit auch des Trinkwassers – durch einen

erhöhten Sedimenteintrag führen.

WWF Schweiz, Pro Der WWF Schweiz und Pro Natura lehnen die Erhöhung des Schwellenwertes ab. Natura

Für die Änderung der Schwelle bei Terrainveränderungen von 2000 auf 5000 m² werde keine Begründung angegeben. Sie erscheine deshalb willkürlich resp. die dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen der Skigebietsinvestoren schienen einseitig berücksichtig worden zu sein.

Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, den Anlagetyp 60.3 wie folgt zu formulieren: