Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Legende
Zustimmung =
Zustimmung zum Kantone
Revisionsentwurf
senken (5’000 m2) =
UVP-Schwelle für
Beschneiungsanlagen Parteien
bei 5’000 m² festlegen
beibehalten (2000 m2) =
heutige UVP-Schwelle
Beschwerdeberechtigte Org.
von 2'000 m²
beibehalten.
erhöhen (100000 m2) =
UVP-Schwelle auf
(Umwelt und Raumplanung)
100'000 m² erhöhen.
massiv erhöhen =
höherer Schwellenwert 0 2 4 6 8 10 1214
Zustimmung senken (5'000 m2) senken (10'000 m2) erhöhen (100'000 m2) massiv erhöhen
Abbildung 62: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.4.
Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen (Anzahl Stellungnahmen)
Legende
Kantone
Zustimmung =
Zustimmung zum Parteien
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
senken (5’000 m2) = Wirtschafts- und Fachverbände
UVP-Schwelle für Beschwerdeberechtigte Org.
Beschneiungsanlagen
Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
bei 5’000 m² festlegen
Weitere interessierte Kreise
beibehalten (2000 m2) =
heutige UVP-Schwelle (Behörden / pol. Gremien)
von 2'000 m² (Landw- Gartenbau, Forstw.)
beibehalten.
(Verkehrsverbände)
erhöhen (100000 m2) =
(Wirtschaft und Gewerbe)
UVP-Schwelle auf
100'000 m² erhöhen. (Beratende Ingenieure)
massiv erhöhen = (Umwelt und Raumplanung)
höherer Schwellenwert 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Zustimmung senken (5'000 m2) senken (10'000 m2) erhöhen (100'000 m2) massiv erhöhen leer
Abbildung 63: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 60.4.
Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Adressatengruppen.
Kantone Die Regierung des Kantons Graubünden beantragt, der Schwellenwert auf
100'000 m² zu erhöhen.
Kanton Graubünden
Dies sei in Übereinstimmung mit der neuen Praxis des Kantons Graubünden, wonach für Beschneiungsanlagen mit einer Beschneiungsfläche von 10 ha oder mehr eine Nutzungsplanung durchgeführt werden müsse. Damit würden sich Nutzungsplanpflicht und UVP-Pflicht decken.
Kanton Tessin Die Regierung des Kantons Tession hält fest, dass eine UVP-Schwelle von 50 000
m² in der Regel zu hoch sei und auf keinen Fall angehoben werden sollte. Selbst Anlagen für die Beschneiiung kleinerer Oberflächenseine würden in sensiblen