Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Dies hänge damit zusammen, dass die lokale Nachfrage nach Beton und Belag auf Grund des Vorliegens resp. des Nicht-Vorliegens von Grossbaustellen in unmittelbarer Nähe des Werks enorm schwanke. Die schwergewichtigen
Massenprodukte Beton und Belag liessen sich aus ökonomischen und
ökologischen Gründen nur über kurze Distanzen (bis ca. 50 Km) transportieren. Es sei deswegen wichtig, dass Grossbaustellen von einem Werk versorgt werden könnten, das in unmittelbarer Nähe liege. Zudem müsse sich die
Behandlungskapazität solcher Anlagen viel mehr an der Ladezeit eines
Lastwagens richten. Um z.B. ein 40-Tonnen-Fahrzeug in 10 Minuten beladen zu können, sei in einem Betonwerk ein 2 m³ Mischer notwendig. Mit einem solchen komme man bei 250 Arbeitstagen a 8 Std. auf eine Jahreskapazität von 120'000 m³. Im Vergleich dazu betrage der durchschnittliche Jahresausstoss der
Betonwerke in der Schweiz lediglich ca. 33'000 m³.
Nicht angeschriebene Die Konferenz Steine und Erden beantragt (wie der FSKB), dass die beiden
Wirtschafts- und Anlagetypen zu streichen seien.
Gewerbeverbände
Sollte aus Gründen, welche bis jetzt nicht zugänglich seien, auf die UVP - Pflicht Konferenz Steine und für Beton- und Belagswerke nicht verzichtet werden können, so sei der Verband Erden gerne bereit, die Verwaltung beim Ausarbeiten einer geeigneten Lösung für Beton- und Belagswerke zu unterstützen. Nach Erhebungen des FSKB gebe es in der Schweiz kein einziges Betonwerk mit einer Behandlungskapazität tiefer als 10'000 Tonnen. Die Betonausstösse würden in der Schweiz in der Regel nicht mit Tonnen sondern in Kubikmetern gemessen. Bei den Belagswerken sei die Situation
ähnlich. Aus diesen Gründen wäre es nach der Überzeugung des FSKB von grosser Bedeutung, dass die für Beton- und Belagswerke UVP-Pflicht auslösenden Schwellenwerte verzehnfacht und sich nicht auf die Behandlungskapazität sondern auf den zu erwartenden durchschnittlichen Jahresausstoss beziehen würden.
Mit grossem Erstaunen mimmt die Konferenz Steine und Erden zur Kenntnis, dass Betonwerke und Belagswerke mit einer Behandlungskapazität von mehr als 10'000 Tonnen (!) pro Jahr der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG) unterstellt werden sollen. Nach der Konferenz Steine und Erden ist dieser Vorschlag unakzeptabel. Der Verband lehnt deswegen die UVP-Pflicht für Beton- und Belagswerke entschieden ab.
Die wichtigsten diesbezüglichen Überlegungen der Konferenz Steine und Erden lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Verband ist der Meinung, dass die Umwelt durch Betonwerke und
Belagswerke nicht erheblich beeinträchtigt werde. Bei Beton- und Belagswerken handle es sich um gängige, seit über 30 Jahre bestens bekannte Anlagetypen ohne erhebliche Umweltrisiken. Sie könnten deswegen nicht plötzlich ohne
Begründung als erhebliches Umweltrisiko deklariert und somit UVP - pflichtig erklärt werden. Bei gängigen und hinsichtlich der Umweltrisiken seit langem
bestens bekannten Anlagetypen können nach Ermessen des Verbands
grundsätzlich nur Lockerungen der UVP-Pflicht erfolgen.
Zudem würden der Betonwerke und Belagswerke gegenüber anderen Anlagen diskriminiert: Beim Bestimmen der UVP-Pflicht verursachenden Kriterien sei darauf zu achten, dass die Beton- und Belagswerke vergleichbar mit anderen Branchen behandelt würden. Zudem sei es wichtig, dass bei Transportbetonwerken und Grossbaustellen die Gleichbehandlung gewährleistet werde. Es könne z. B. nicht sein, dass für das Erstellen eines Transportbetonwerks eine UVP-Pflicht bestünde und eine vergleichbare Baustellenbetonanlage auf einer Baustelle ohne UVP mitten im bewohnten Gebiet errichtet werden könne.
Die Verkehrsemissionen würden in der Regel die einzige Umweltbelastung eines