Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Legende
Kantone
Zustimmung =
Parteien
Zustimmung zum
Revisionsentwurf Dachverbände der Wirtschaft
senken (100ha/5ha/1ha) Wirtschafts- und Fachverbände
= Schwelle soll bei Beschwerdeberechtigte Org.
Gesamtmeliorationen Eidg./kant. Kommissionen/Institutionen
auf 100 ha, bei
Weitere interessierte Kreise
Gesamtmeliorationen
(Behörden / pol. Gremien)
mit Bewässerungen und
Entwässerungen von (Landw- Gartenbau, Forstw.)
Kulturland auf 5 ha und (Verkehrsverbände)
bei Terrainveränderun- (Wirtschaft und Gewerbe)
gen auf 1 ha gesenkt
(Beratende Ingenieure)
werden.
(Umwelt und Raumplanung)
3. Alina präzisieren =
landwirtschaftliche 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% Gesamterschliessungspr
Zustimmung wie geltendes Recht senken (100ha/5ha/1ha) 3. Alinea präzisieren massiv erhöhen leer ojekte besser
umschreiben Abbildung 69: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 80.1.
Massiv erhöhen = UVP- Dargestellt sind die prozentualen Anteile der verschiedenen Haltungen nach Schwelle erhöhen Adressatengruppe.
Kantone Die Regierung des Kantons Uri begrüsst die verständlichere Formulierung im
Entwurf.
Kanton Uri
Kanton NW Die Regierung des Kantons Nidwalden begrüsst die neue Formulierung, beantragt,
aber, den Schwellenwert von 400 ha Anlagetyp „Landwirtschaftliche
Gesamterschliessungsprojekte“, besser zu umschreiben.
Bei diesem Anlagetyp – insbesondere beim Typ Gesamterschliessungsprojekte von Alpen – seien im Kanton erhebliche Unklarheiten in Bezug auf die Definition des Erschliessungsperimeters aufgetaucht. Die Berechnung der Perimetergrösse in Alpweidegebieten sei nicht klar resp. scheine überhaupt nicht festgelegt oder wenigstens umschrieben zu sein.
Kanton Zug Die Regierung des Kantons Zug beantragt, die Schwelle von 20 Hektaren für
Gesamtmeliorationen mit Bewässerungen und Entwässerungen von Kulturland wesentlich zu erhöhen.
Er erinnert daran, dass Art. 2 Abs. 1 Bst. b UVPV, der unverändert bleibe.
Zahlreiche Entwässerungen von Kulturland würden seit Jahrzehnten bestehen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur komme es immer wieder zu Eingriffen in die Systeme. Die Ausdehnung einer UVP auf kleine
Entwässerungsanlagen von weniger als 20 Hektaren sei unverhältnismässig.
Beschwerdeberechtigte Der Rheinaubund beantragt, die Schwellenwerte für den Anlagetyp wie folgt Umweltschutzorgani- herabzusetzen.
sationen
― Gesamtmeliorationen und landwirtschaftliche Gesamterschliessungsprojekte von Rheinaubund mehr als 100 ha
― Bewässerungen und Entwässerungen von Kulturland von mehr als 5 ha oder
― Terrainveränderungen von mehr als 1 ha
Die Instrumente der Gesamtmelioration und der land- und forstwirtschaftlichen Erschliessungsprojekte seien zu einer Zeit entstanden, als die Struktur der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ungünstig war und die Bereitschaft zur
Verbesserung bei den Landwirten klein. Seither hätte die land- und
forstwirtschaftliche Produktivität um ein Mehrfaches gesteigert werden können, so