Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Erstens sei es für Personen mit etwas Erfahrung bei verfahrenstechnischen
Prozessen oder durch das Heranziehen von Erfahrungen von vergleichbaren Anlagen im In- und Ausland sehr wohl möglich, in einer frühen Planungsphase zu ermitteln, ob die Anlage der UVP-Pflicht unterliege oder nicht. Zweitens müssten die entsprechenden Angaben unabhängig von der UVP-Pflicht ohnehin im
Rahmen der Emissionserklärung geliefert und von der Fachstelle überprüft werden (Art. 12 LRV).
7.35 Anlagetyp Nr. 80.1 (Gesamtmeliorationen und landwirtschaftliche Gesamterschliessungsprojekte)
Änderungen gemäss Anlagetyp Nr. 80.1 (Gesamtmeliorationen) wird verständlicher formuliert, ohne Revisionsentwurf dass die Mengenschwellen verändert werden.
Zusammenfassung Der Kanton Uri und die FDP stimmen dem Entwurf zu. Der Kanton NW beantragt,
das 3. Alinea in Bezug auf die Definition des Erschliessungsperimeters zu
päzisieren.
Der Kanton Zug und die SVP fordern die massive Erhöhung des Schwellenwertes, während der Rheinaubund die Senkung der Schwellenwerte beantragt.
Legende
Zustimmung =
Zustimmung zum
Kantone
Revisionsentwurf
senken (100ha/5ha/1ha)
= Schwelle soll bei
Gesamtmeliorationen
auf 100 ha, bei
Parteien
Gesamtmeliorationen
mit Bewässerungen und
Entwässerungen von
Kulturland auf 5 ha und
bei Terrainveränderun-
gen auf 1 ha gesenkt Beschwerdeberechtigte Org.
werden.
3. Alinea präzisieren =
landwirtschaftliche00.511.522.533.5 Gesamterschliessungspr
Zustimmung senken (100ha/5ha/1ha) 3. Alinea präzisieren massiv erhöhen
ojekte besser
umschreiben Abbildung 68: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 80.1.
Massiv erhöhen = UVP- Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen Schwelle erhöhen (Anzahl Stellungnahmen)