Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Erstens sei es für Personen mit etwas Erfahrung bei verfahrenstechnischen

Prozessen oder durch das Heranziehen von Erfahrungen von vergleichbaren Anlagen im In- und Ausland sehr wohl möglich, in einer frühen Planungsphase zu ermitteln, ob die Anlage der UVP-Pflicht unterliege oder nicht. Zweitens müssten die entsprechenden Angaben unabhängig von der UVP-Pflicht ohnehin im

Rahmen der Emissionserklärung geliefert und von der Fachstelle überprüft werden (Art. 12 LRV).

7.35 Anlagetyp Nr. 80.1 (Gesamtmeliorationen und landwirtschaftliche Gesamterschliessungsprojekte)

Änderungen gemäss Anlagetyp Nr. 80.1 (Gesamtmeliorationen) wird verständlicher formuliert, ohne Revisionsentwurf dass die Mengenschwellen verändert werden.

Zusammenfassung Der Kanton Uri und die FDP stimmen dem Entwurf zu. Der Kanton NW beantragt,

das 3. Alinea in Bezug auf die Definition des Erschliessungsperimeters zu

päzisieren.

Der Kanton Zug und die SVP fordern die massive Erhöhung des Schwellenwertes, während der Rheinaubund die Senkung der Schwellenwerte beantragt.

Legende

Zustimmung =

Zustimmung zum

Kantone

Revisionsentwurf

senken (100ha/5ha/1ha)

= Schwelle soll bei

Gesamtmeliorationen

auf 100 ha, bei

Parteien

Gesamtmeliorationen

mit Bewässerungen und

Entwässerungen von

Kulturland auf 5 ha und

bei Terrainveränderun-

gen auf 1 ha gesenkt Beschwerdeberechtigte Org.

werden.

3. Alinea präzisieren =

landwirtschaftliche00.511.522.533.5 Gesamterschliessungspr

Zustimmung senken (100ha/5ha/1ha) 3. Alinea präzisieren massiv erhöhen

ojekte besser

umschreiben Abbildung 68: Haltung der Adressaten zum Anlagetyp 80.1.

Massiv erhöhen = UVP- Dargestellt sind die Ergebnisse nach Adressatengruppen in absoluten Zahlen Schwelle erhöhen (Anzahl Stellungnahmen)