Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Jahr für Mastkälber gleich hoch wie für Mastschweine - Betriebe für die Kälbermast werden aber künftig nicht mehr UVP-pflichtig sein. Ähnliches gelte für die Haltung von Mutterschweinen.
So führe denn auch der erläuternde Bericht zur Revision der UVPV aus, dass für grosse Nutztierhaltungsanlagen im Allgemeinen standortspezifische Massnahmen angeordnet werden müssen, um die geltenden Vorschriften einhalten zu können. Eine markante Anhebung der UVP-Schwelle ohne flankierende
Standardmassnahmen laufe zudem den Bestrebungen des UVEK zu wider, die Ammoniakemissionen um 40 - 50 % zu reduzieren, um die Schutzziele der LRV einhalten zu können. Diese Ziele wären auf der Homepage des UVEK am 1. Mai 2001 publiziert gewesen
Greenpeace Bei den Anlagen für die Haltung von Nutztieren sei neu die Gesamtkapazität des
Betriebs massgebend, die Schwelle werde bei 125 Grossvieheinheiten festgelegt. Das bedeutet zwar, dass es zum Teil zu wesentlich höheren Tierbeständen kommen könne; massgebend sei aber vor allem die anfallende Düngermenge, was aus der Sicht von Greenpeace sachgerecht sei.
Rheinaubund Der Rheinaubund beantragt, dass Ziffer 80.4 wie folgt formuliert werde:
Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, wenn die Gesamtkapazität des Betriebs 80 Grossvieheinheiten (GVE) übersteigt.
Die im erläuternden Bericht dargelegten Umweltbelastungen könnten aus der Erfahrung des Rheinaubunds nur bestätigt werden. Es sei deshalb nicht
folgerichtig, wenn die Erhöhung des Schwellenwertes für Mastschweine,
Legehennen und Mastpoulets bis zum vierfachen Wert damit begründet werde, dass „damit gewährleistet werde, dass nur die sehr grossen
Landwirtschaftsbetriebe von einer UVP betroffen werden“ (Bericht S. 15). Damit werde die vom USG gestellte Anforderung vollständig auf den Kopf gestellt!
Massstab für die UVP-Pflicht dürfe nur die zu erwartende Umweltbelastung sein.
Schweizerische Die VLP-ASPAN begrüsst die Vereinheitlichung der Schwellenwerte dieses Vereinigung für Anlagetyps, die auf einem breit abgestützten Vorgehen unter Einbezug der Landesplanung (VLP) kantonalen Fachstellen beruhe. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass für
Mastbetriebe, die sich auf eine Kleinviehkategorie konzentrieren (z.B. auf die Haltung von Mastschweinen oder Mastpoulets), der Schwellenwert deutlich angehoben werde. Für die Umweltauswirkungen sei vor allem die anfallende Düngermenge entscheidend und nicht der Tierbestand, was mit der vorgeschlagenen Änderung zum Ausdruck komme. Das einheitliche Abstellen auf Grossvieheinheiten und auf die Gesamtkapazität eines Betriebes erleichtere die Rechtsanwendung und eliminiere bestehende Auslegungsschwierigkeiten.
Ausserdem werde die Ungleichbehandlung von Betrieben, die ausschliesslich Tiere einer Kategorie über der Schwelle halten und Betrieben mit verschiedenen Tierkategorien (knapp) unterhalb dieser Schwelle beseitigt.
Schweizer Vogelschutz Der Schweizer Vogelschutz beantragt, die Festlegung des Schwellenwertes für (SVS) den Gesamtbetrieb zu ergänzen mit Schwellenwerten für bestimmte Tierkategorien
(insbesondere Mastkälber, Mutterschweine, Masttruten) mit hohen
Ammoniakemissionen pro Tierplatz oder Gesamtzahl.
Bei den Anlagen für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren sei neu die Gesamtkapazität des Betriebes massgebend, um auch gemischte Betriebe zu erfassen. Dies sei grundsätzlich zu begrüssen. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass die bisherigen UVP- pflichtigen Anlagen künftig meist nicht mehr der UVP-Pflicht unterstellt sein werden. Zudem werde es zu wesentlich höheren
Tierbeständen kommen. Der vollständige Verzicht auf Schwellenwerte pro