Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 142Fedlex · Ergebnisbericht

Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Tierkategorie und die Festlegung der Schwelle bei 125 GVE für den

Gesamtbetrieb führe dazu, dass künftig nur noch Schweinehaltungsbetriebe

(insbes. Schweinemast) der UVP unterstellt seien. Für die meisten anderen

Tierarten liege die UVP-Schwelle über der zulässigen Höchstbestandsvorschrift. Mit Blick auf die Luftbelastung durch Ammoniakemissionen und die

Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme befriedige diese Lösung nicht. So seien die Ammoniakemissionen pro Tierplatz und Jahr für Mastkälber gleich hoch wie für Mastschweine, Betriebe für die Kälbermast würden aber künftig nicht mehr UVP-pflichtig sein. Ähnliches gelte für die Haltung von Mutterschweinen.

So führt denn auch der erläuternde Bericht zur Revision der UVPV aus, dass für grosse Nutztierhaltungsanlagen im Allgemeinen standortspezifische Massnahmen angeordnet werden müssten, um die geltenden Vorschriften einhalten zu können. Eine markante Anhebung der UVP-Schwelle ohne flankierende

Standardmassnahmen laufe zudem den Bestrebungen des UVEK zu wider, die Ammoniakemissionen um 40-50 % zu reduzieren, um die Schutzziele der LRV einhalten zu können.

Pro Natura Pro Natura beantragt, dass die Festlegung des Schwellenwertes für den

Gesamtbetrieb mit Schwellenwerten für bestimmte Tierkategorien (wie

insbesondere Mastkälber, Mutterschweine, Masttruten) mit hohen

Ammoniakemissionen pro Tierplatz oder Gesamtzahl zu ergänzen sei.

Erläuterungen und Begründung (vgl. Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz).

Eidgenössische und Die ENHK beantragt, den heutigen Schwellenwert beizubehalten.

kantonale

Auch bei den Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere werde der

Kommissionen und

Schwellenwert erhöht. Dies führe zwangsläufig zu grösseren landwirtschaftlichen

Institutionen

Bauten. Dieser Trend sei nicht nur in der Tierhaltung zu beobachten, sondern in ENHK der gesamten Landwirtschaft. Der ENHK sei zum Beispiel ein Ausbau eines

Biolandwirtschaftsbetriebes im Stammertal (ZH) zur Beurteilung unterbreitet

worden, welcher Hallen mit industriellen Dimensionen vorsah. Das stete Wachsen der Volumen der landwirtschaftlichen Nutzbauten führe zu zunehmenden

Problemen in der Landschaft. Für die Steigerung der Arbeitseffizienz werde die Nutztierhaltung zunehmend konzentriert. Dies führe auch zu einer Konzentration der auszubringenden Güllen- und Mistvolumen. Die dabei entstehenden

Immissionen und Konflikte mit empfindlichen Lebensräumen müssten vertieft überprüft werden. Die UVP sei das ideale Instrument für den Nachweis der

Umweltverträglichkeit. Die ENHK lehne deshalb die Erhöhung des Schwellenwerts ab.

Nicht angeschriebene Der Solothurnische Bauernverband beantragt, den Anlagetyp wie folgt zu

Landwirtschafts- / ergänzen:

Gartenbau- / Forstwirt-

... ausgenommen sind Ställe für die Haltung von Rindvieh

schaftsverbände

Rindviehställe verursachten grundsätzlich geringere umweltrelevante

Solothurnischer

Emmissionen als z. B. Schweine- oder Geflügelställe. Die Rindviehhaltung ist Bauernverband

stärker an die Bodenabhängigkeit gebunden als die lntensivtierhaltungsformen.

Aus diesem Grund rechtfertigt sich eine generelle Ausnahme für Rindviehställe.

Association des Auf den ersten Blick sei der Vorschlag zur Vereinheitlichung der UVP-Schwelle für Groupements et die Haltung von Nutztieren auf 125 GVE interessant. Sie würde es ermöglichen, Organisations Romands die derzeit festgelegten Schwellenwerte, insbesondere für Schweine und Geflügel, de L'Agriculture spürbar zu erhöhen. Dagegen könne sie zu einer Senkung des geltenden

Schwellenwerts für Rinder führen, weil der Umrechnungsfaktor in GVE bei Milchkühen mehr als 1 GVE betragen könne. (Beispiel: eine Kuh mit 7'800 kg Milchproduktion würde mit 1,1 GVE gezählt, womit sich die Zahl der Plätze von