Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Beschwerdeberechtigte Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz beantragen, die Festlegung des

Umweltschutzorgani- Schwellenwertes für den Gesamtbetrieb sei zu ergänzen mit Schwellenwerten für sationen bestimmte Tierkategorien (wie insbesondere Mastkälber, Mutterschweine,

Masttruten) mit hohen Ammoniakemissionen pro Tierplatz oder Gesamtzahl.

Ärztinnen und Ärzte für

Umweltschutz Bei den Anlagen für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren sei neu die

Gesamtkapazität des Betriebes massgebend, um auch gemischte Betriebe zu erfassen. Dies sei zwar im Grundsatz richtig, habe aber zur Folge, dass die bisherigen UVP-pflichtigen Anlagen künftig meist nicht mehr der UVP-Pflicht unterstellt sein würden. Zudem werde es zu wesentlich höheren Tierbeständen kommen. Der vollständige Verzicht von Schwellenwerten pro Tierkategorie und die Festlegung der Schwelle bei 125 GVE für den Gesamtbetrieb führe dazu, dass künftig nur noch Schweinehaltungsbetriebe (insbes. Schweinemast) der UVP unterstellt seien. Für die meisten anderen Tierarten liegt die UVP-Schwelle über der zulässigen Höchstbestandsvorschrift.

Mit Blick auf die Luftbelastung durch Ammoniakemissionen und die

Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme befriedige diese Lösung nicht. So seien die Ammoniakemissionen pro Tierplatz und Jahr für Mastkälber gleich hoch wie für Mastschweine - Betriebe für die Kälbermast würden aber künftig nicht mehr UVP-pflichtig sein. Ähnliches gelte für die Haltung von Mutterschweinen. Eine markante Anhebung der UVP-Schwelle ohne flankierende Standardmassnahmen laufe darüber hinaus den Bestrebungen des UVEK zu wider, die

Ammoniakemissionen um 40 - 50 % zu reduzieren, um die Schutzziele der LRV einhalten zu können. Diese Ziele wären auf der Homepage des UVEK am 1. Mai 2001 publiziert gewesen.

Stiftung Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz beantragt die Festlegung des

Landschaftsschutz Schwellenwertes für den Gesamtbetrieb sei zu ergänzen mit Schwellenwerten für Schweiz (SL) bestimmte Tierkategorien (wie insbesondere Mastkälber, Mutterschweine,

Masttruten) mit hohen Ammoniakemissionen pro Tierplatz oder Gesamtzahl.

Erläuterungen und Begründung (vgl. Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz)

Alpen-Initiative Bei den Anlagen für die Haltung von Nutztieren sei neu die Gesamtkapazität des

Betriebs massgebend, die Schwelle werde bei 125 Grossvieheinheiten festgelegt. Das bedeutet zwar, dass es zum Teil zu wesentlich höheren Tierbeständen kommen könne; massgebend sei aber vor allem die anfallende Düngermenge, was aus der Sicht der Alpen-Initiative sachgerecht sei.

WWF Schweiz Der WWF Schweiz beantragt, die Festlegung des Schwellenwertes für den

Gesamtbetrieb zu ergänzen mit Schwellenwerten für bestimmte Tierkategorien (wie insbesondere Mastkälber, Mutterschweine, Masttruten) mit hohen

Ammoniakemissionen pro Tierplatz oder Gesamtzahl.

Bei den Anlagen für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren sei neu die Gesamtkapazität des Betriebes massgebend, um auch gemischte Betriebe zu erfassen. Dies begrüsst WWF Schweiz grundsätzlich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die bisherigen UVP-pflichtigen Anlagen künftig meist nicht mehr der UVP-Pflicht unterstellt sein würden. Zudem werde es zu wesentlich höheren Tierbeständen kommen. Der vollständige Verzicht von Schwellenwerten pro Tierkategorie und die Festlegung der Schwelle bei 125 GVE für den

Gesamtbetrieb führe dazu, dass künftig nur noch Schweinehaltungsbetriebe (insbes. Schweinemast) der UVP unterstellt seien. Für die meisten anderen Tierarten läge die UVP-Schwelle künftig über der zulässigen

Höchstbestandsvorschrift. Mit Blick auf die Luftbelastung durch

Ammoniakemissionen und die Stickstoffeinträge in empfindliche Ökosysteme befriedigt diese Lösung nicht. So seien die Ammoniakemissionen pro Tierplatz und