Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Wenn an der Erhöhung gleichwohl festgehalten werde, so formuliert der Kanton Uri als Eventualantrag, dass im Anhang unter Nr. 8 „Andere Anlagen“ ein neuer Anlagetyp wie folgt aufzunehmen sei:
Nr. 80.5a Verkehrsintensive Einrichtungen (Neu) Einkaufszentren und kombinierte
Anlagen mit Freizeit- und Einkaufseinrichtungen, die an 100 Tagen pro Jahr mehr als 1'500 Fahrten pro Tag erzeugen (verkehrsintensive Einrichtungen).
Fussnote a) Als Fahrten zählen Hin- und Wegfahrten einzeln.
Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass nicht UVP-pflichtige
Einkaufsnutzungen mit Verkaufsflächen von rund 1'000 bis 1'500 m², z. B. Aldi-Filialen, ebenfalls sehr verkehrsintensiv sein könnten und die Verkehrsanziehung teilweise weit über Fachmärkten liege. Wie die Parkplatzzahl könne auch die Verkaufsfläche nicht in allen Fällen ein geeignetes Kriterium für die Festlegung des UVP-Schwellenwerts darstellen. In diesem Sinne würden die oben zum
Eventualantrag zum Anlagetyp Nr. 11.4 Parkhäuser und Plätze gemachten
Ausführungen auch hier gelten.
Kanton Nidwalden Die Regierung des Kantons Nidwalden beantragt, den UVP-Schwellenwert des Anlagetyps Nr. 80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte sei bei 5'000 m²
Verkaufsfläche zu belassen.
Wenn an der Erhöhung gleichwohl festgehalten werde, so formuliert der Kanton Nidwalden als Eventualantrag, dass im Anhang unter Nr. 8 „Andere Anlagen“ ein neuer Anlagetyp wie folgt aufzunehmen sei:
Nr. 80.5a Verkehrsintensive Einrichtungen (Neu) Einkaufszentren und kombinierte
Anlagen mit Freizeit- und Einkaufseinrichtungen, die an 100 Tagen pro Jahr mehr als 1'500 Fahrten pro Tag erzeugen (verkehrsintensive Einrichtungen).
Fussnote a) Als Fahrten zählen Hin- und Wegfahrten einzeln.
Begründung wie Kanton OW.
Kanton Glarus Die Regierung des Kantons Glarus beantragt, Anlagetyp Nr. 80.5 wie folgt zu formulieren:
Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5'000 m²
Die Anlagetypen Einkaufszentrum (80.5) und Parkplätze (11.4) seien aus Sicht der Umweltwirkungen sehr eng miteinander verknüpft. Die meisten Einkaufszentren seien nur aufgrund der Verkaufsfläche, sondern auch aufgrund der Anzahl
Parkplätze UVP-pflichtig. Auch die Einkaufszentren stünden seit Jahren im
Zusammenhang mit den Diskussionen zum Verbandsbeschwerderecht im
politischen Rampenlicht. Analog zu den Parkplätzen könne eine Erhöhung des Schwellenwertes aus fachlicher Sicht nicht begründet werden. Da sich aus
fachlicher Sicht kein Anlass für eine Erhöhung des Schwellenwertes ableiten lasse und sich die Praxis mit dem bisherigen Schwellenwert eingespielt habe, sollte der Schwellenwert für Einkaufszentren nicht erhöht werden. Die Ergänzung mit dem Begriff „Fachmarkt“ könne zur Klärung beitragen.
Kanton Freiburg Die Regierung des Kantons Freiburg beantragt aus den gleichen Gründen wie bei Anlagetyp Nr. 11.4 (vgl. Kap. 7.3), die UVP-Schwelle für Einkaufszentren und Fachmärkte bei 5 000 m² zu belassen.
Kanton Solothurn Die Regierung des Kantons Solothurn beantragt, dass der Schwellenwert für Einkaufszentren und Fachmärkte bei 5'000 m² Verkaufsfläche belassen werden soll.
Die Anlagetypen Einkaufszentrum (80.5) und Parkplätze (11.4) seien aus Sicht der Umwelteinwirkungen eng miteinander verknüpft. Viele Einkaufszentren seien nicht