Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
Ausführungen des erläuternden Berichts würden im Widerspruch mit der
vorgeschlagenen Erhöhung stehen, weil man dort aufzeige, dass tatsächlich bereits ein Einkaufszentrum mit 300 Parkplätzen zu erheblichem Verkehr führen und Beeiträchtigungen in den Umweltbereichen Luft und Lärm nach sich ziehen könne. Es sei auch daran zu erinnern, dass Verfahren mit
Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Interessenabwägung eine optimale Beurteilung des Dossiers ermöglichten und für die Koordination des Verfahrens einen optimalen Rahmen definieren würden.
Kanton Wallis Die Regierung des Kantons Wallis hält fest, dass die vorgeschlagenen
Erhöhungen der Schwellenwerte für Anlagetypen Nr. 11.4 und 80.5 (Parkplätze und Einkaufszentren) im Walliser Kontext nicht geeignet seien. Die gegenwärtigen Schwellenwerte von 300 Parkplätzen und 5000 m² Verkaufsfläche müssten erhalten werden.
Kanton Neuenburg Die Regierung des Kantons Neuenburg beantragt, die heutigen Schwellenwerte
beizubehalten, der Ergänzung „Fachmärkte“ kann sie zustimmen.
Die Anlagetypen 80.5 (Einkaufszentren) und 11.4 (Parkplätze) seien im Hinlick auf ihre Umweltauswirkungen sehr eng miteinander verbunden. Das Ausmass der Umweltauswirkungen durch den Verkehr lasse eine Erhöhung der Schwellenwerte bei diesen Anlagetypen nicht rechtfertigen.
Mit dem neuen UVP-Kriterium wäre im Kanton Neuenburg von den letzten 5 Projekten des Anlagetyps Nr. 80.5 ein einziges Vorhaben nicht mehr unter die UVP-Pflicht gefallen. Doch die zentrale Lage dieser Anlagen im städtischen Gebiet würde auf jeden Fall eine sehr detaillierte Darstellung der Auswirkungen und vorgesehenen Massnahmen zur Milderung der Umweltauswirkungen nötig
machen. Wichtig sei natürlich auch die Koordinationsfunktion der UVP, durch die die kommunalen Genehmigungsbehörden entlastet würden.
Kanton Jura Die Regierung des Kantons Jura beantragt, die UVP Schwelle wieder auf 5000 m²
Verkaufsfläche zu senken. Der Ergänzung „Fachmärkte“ kann sie zustimmen.
Dieser Anlagetyp stehe in der Regel mit dem Anlagetyp 11.4 in enger Verbindung.
Deshalb sei die Argumentation für die Beibehaltung der heutigen Schwellenwerte die gleiche wie bei Anlegtyp Nr. 11.4 (vgl. Kap. 7.3).
Kanton Genf Die Regierung des Kanton Genf hält es – im Sinne der Nachhaltigkeit – für richtig,
den heutigen Schwellenwert beizubehalten.
Derzeit liege der Schwellenwert UVP-Pflicht von Einkaufszentren bei einer
Verkaufsfläche von 5000 m². Diese Anlagen würden die Umwelt im Sinne von Art. 10a Abs. 2 USG systematisch erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Umweltbestimmungen würde besondere
Massnahmen erfordern. Eine Erhöhung der UVP-Schwelle auf 7500 m² würde insbesondere dazu führen, dass
− die Chancen einer proaktiven Berücksichtigung der Umweltaspekte bei der Ausarbeitung von Projekten geschmälert würden;
− reaktive Massnahmen währen der Bau- und Betriebsphase) verstärkt werden müssten, die oft weniger effektiv, sondern teurer seien als die vorbeugende Massnahmen.
Politische Parteien Die Christlich-soziale Partei hält fest, dass die zum Anlagentyp Nr. 11.4
(Parkierungsanlagen) gemachten Bemerkungen auch hier Geltung hätten (vgl.
CSP Christlich-soziale
Kap. 7.3). Eine Anhebung des Schwellenwertes von 5000 auf 7500 m²
Partei
Verkaufsfläche würde nicht dem „Errnessensspielraum zur Beurteilung der
Erheblichkeit der Umweltauswirkungen“entsprechen, sondern muss ganz klar als