Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten
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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008
nur aufgrund der Verkaufsfläche, sondern auch aufgrund der Anzahl Parkplätze UVP-pflichtig. Auch die Einkaufszentren stünden seit Jahren im Zusammenhang mit den Diskussionen ums Verbandsbeschwerderecht im Zentrum des öffentlichen Interesses.
Wegen den bedeutenden Auswirkungen auf die Raumordnung und die Umwelt habe der Kanton Solothurn im Jahr 2005 den Richtplan angepasst mit dem Ziel, dass publikumsintensive Anlagen (PA), zu denen Einkaufszentren und Fachmärkte zählten, an „integrierten Standorten“ und nicht „auf der grünen Wiese“ realisiert würden. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens hätten solche PAs gestützt auf den Solothurner Richtplan zahlreiche Nachweise zu erbringen (beispielsweise Zusatzbelastung Verkehr und Luft, ÖV-Erschliessung, Knotenkapazitäten). Die Realisierung von Einkaufszentren und Fachmärkten in intensiv genutzten,
städtischen Räumen und Agglomerationen würden ein bedeutendes
Konfliktpotenzial bergen und stellen deshalb grosse Anforderungen an die
Gesuchsteller und die Behörden. Vor diesem Hintergrund sei eine umfassende und transparente Darlegung aller Auswirkungen zwingend erforderlich. Dazu könne die UVP einen wesentlichen Beitrag leisten. Aus fachlicher Sicht gäbe es deshalb keinen Grund, den Schwellenwert anzuheben, zumal auch davon
auszugehen sei, dass die Umweltauswirkungen von Einkaufszentren und
Fachmärkten aufgrund von verlängerten Öffnungszeiten und geändertem
Konsumverhalten weiter zunehmen würden. Es sei deshalb sinnvoll, wenn auch in Zukunft bei „mittleren“ Einkaufszentren und Fachmärkten standortspezifische Massnahmen im Rahmen der UVP umgesetzt werden könnten.
Kanton Basel-Stadt Die Regierung des Kantons Basel-Stadt hält fest, dass eine Heraufsetzung des Schwellenwerts ist mit den lufthygienischen Zielen nicht vereinbar sei. Sie
beantragt deshalb, den Schwellenwert für Einkaufszentren und Fachmärkte bei 5'000 m² zu belassen.
Wegen der bedeutenden Auswirkungen auf Raumordnung und Umwelt hätten die meisten Kantone, darunter auch der Kanton Basel-Stadt, für Einkaufszentren und Fachmärkte besondere Planungsbestimmungen erlassen. So soll im Kanton Basel-Stadt ein Fahrtenmodell eingeführt werden. Einkaufszentren und
Fachmärkte tragen erheblich zum umweltbelastenden Verkehrsaufkommen bei. Aufgrund verlängerter Öffnungszeiten und geändertem Konsumverhalten würden die Umweltauswirkungen solcher Anlagen noch weiter zunehmen. In der
Vergangenheit hätten im Rahmen der UVP bei allen Projekten standortspezifische Massnahmen getroffen werden müssen. Durch die Erhöhung des
Schwellenwertes würden zukünftig einige Projekte aus der UVP-Pflicht fallen.
Standortspezifische Massnahmen liessen sich mangels Grundlagen nicht mehr umsetzen. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung der lufthygienischen Ziele würde entfallen.
Kanton Basel- Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft stellt fest, dass bei den
Landschaft Einkaufszentren wird der Schwellenwert analog zu den Überlegungen zu
Anlagetyp 11.4 betr. Parkinganlagen heraufgesetzt würden, und zwar von 5'000 m² auf 7'500 m².
In Analogie zu Anlagetyp 11.4 schliesst sich der Regierungsrat auch hier dem UVEK an und hält die Erhöhung des Schwellenwertes im Ergebnis für vertretbar. Im übrigen werde zur Begründung auf die regierungsrätlichen Ausführungen unter dem Anlagetypus 11.4 verwiesen.
Kanton Schaffhausen Die Regierung des Kantons Schaffhausen beantragt, am bisherigen Schwellenwert festzuhalten. Sie hält fest, dass die Anlagetypen 80.5 und 11.4 aus der Sicht der Umweltauswirkungen eng miteinander verknüpft seinen. Die meisten