Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

pflichtigen Anlagen entspreche.

Die Anlagetypen "Einkaufszentrum und Fachmärkte" (80.5) und "Parkhäuser und - plätze" (11.4) seien aus Sicht der Umweltwirkungen sehr eng miteinander

verknüpft. Die meisten Einkaufszentren seien nicht nur aufgrund der

Verkaufsfläche, sondern auch aufgrund der Anzahl Parkplätze UVP-pflichtig. Auch die Einkaufszentren stünden seit Jahren im Zusammenhang mit den Diskussionen zum Verbandsbeschwerderecht im politischen Rampenlicht. Analog zu den

Parkplätzen könne eine Erhöhung des Schwellenwertes aus fachlicher Sicht nicht begründet werden.

Zunehmend würden kleinere Einkaufszentren erstellt, die nicht der UVP-Pflicht unterstehen (Aldi / Lidl). Nach wie vor bestehe auch ein Bedürfnis zur

Modernisierung (und gleichzeitiger Vergrösserung) von Einkaufszentren aus den 70er-Jahren. Ein gewisser Trend bestehe auch in der Modernisierung von

Einkaufsgeschäften in Zentren, die aber ebenfalls selten die Schwelle der UVP-Pflicht erreichten. Trotzdem erzeugten sie, wie auch die Aldis und Lidls, wegen den kurzen Aufenthaltszeiten ein sehr grosses Verkehrsaufkommen.

Grundsätzlich hält der SVI wir betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Einkaufszentren und Fachmärkten folgende Feststellungen fest:

Mehrheitlich lägen UVP-pflichtige Einkaufszentrums- und Fachmarktvorhaben in Agglomerationen22, wo sowohl die Umweltproblematik, als auch die allgemeinen Verkehrsprobleme eine transparente Darlegung der Auswirkungen auf den Raum und standortspezifische Massnahmen verlangten.

Die neuen Verbrauchermärkte wie Aldi und Lidl hätten eine Grösse, die deutlich unterhalb der UVP-Schwellenwerte (von Einkaufszentren) liege. Der Schwellenwert für Parkplätze werde dagegen eher erreicht. Diese Läden seien meist schlecht in das Siedlungsgebiet integriert.

Grosse Detailhandelsgeschäfte in den Zentren – im Allgemeinen mit einem grossen Publikumsaufkommen und trotz gutem Modalsplit auch einem hohen spezifischen Verkehrsaufkommen des MIV hätten oft eine Verkaufsfläche von rund 5'000 m². Im Gegensatz zu den erwähnten Verbrauchermärkten liege die Parkplatzanzahl aber oft deutlich unter 300 PP.

Es gäbe zahlreiche gut in die Siedlung integrierte Einkaufszentren, die in der Grösse keine der beiden Schwellenwerte der UVP erreichten (5'000 m² Verkauf, 300 PP), die aber mit einem Verkehrsaufkommen von über 2'000 Fahrten pro Tag (DTV) doch erhebliche Umweltauswirkungen hätten. Entsprechend würden bei der Erhöhung der Schwellenwerte zusätzliche umweltwirksame Vorhaben durch das Raster fallen.

Beschwerdeberechtigte Grundsätzlich stehe die Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung einer Umweltschutzorgani- Einschränkung der UVP-pflichtigen Anlagen und damit den Rekursmöglichkeiten sationen der Umweltverbände skeptisch gegenüber, da diese ja einzig zur Durchsetzung der Umweltgesetzgebung und somit des öffentlichen Interesses einer intakten Schweizerische

Umwelt dienten. Dies gerade auch in den Bereichen Parkplatzanzahl und

Gesellschaft für

Einkaufszentren, wo viele Verbesserungen dank Verbandsbeschwerden hätten Höhlenforschung

erzielt werden können und eine Anpassung der Parkplatzzahl einer politischen

22 Im Kanton Bern liegen 8 von 17 in den letzten 5 Jahren durchgeführten UVP-Geschäften dieses Anlagetyps in Agglomerationen. Von den erwähnten 17 UVP-pflichtigen Anlagen wären 5 bis 6 mit dem jetzt vorgesehenen neuen Schwellenwert von 7'500 m2 Verkaufsfläche nicht mehr UVP-pflichtig gewesen. Darunter fallen z.B. komplexe und verfahrens-mässig anspruchsvolle Vorhaben in zentralen Lagen in Lyss, Thun und Biel, die ohnehin eine umfassende transparente Darlegung der Auswirkungen erfordert hätten.