Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Ressourcenverbrauch verhindern und ermöglichten ökologisch sinnvolle

Sanierungen im Bereich Haustechnik und Gebäudeisolation. Energetische

Sanierungen würden durch staatliche Fördermittel unterstützt. Es widerspreche einer konzisen, nachhaltigen Politik, wenn solche Sanierungen wegen der

Unterstellung unter die UVP-Pflicht und somit drohenden Verbandsbeschwerden hinausgezögert oder sogar unterlassen würden.

Mit den nicht UVP-pflichtigen Aldi/Lidl-Filialen entstünden im Endausbau, ohne UVP-Pflicht, rund 40'000 Parkplätze, gleichviel wie die grössten 26 (!)

Einkaufszentren zusammen. Weil ihre Sortimente wesentlich kleiner seien als die eines Quartierladens, entstünden zusätzliche Fahrten und absolut gesehen Mehrverkehr. Also das Gegenteil von EKZ, wo alles unter einem Dach erhältlich sei. Dies sei umweltrechtlich widersinnig und zudem eine klare

Wettbewerbsverzerrung.

Neue Einkaufszentren und Fachmärkte verdichteten das bestehende Netz. Damit würden die Distanzen und Anfahrtswege für die Kunden kleiner. Die

Gesamtfahrleistung nehme tendenziell ab.

Sollte die Entlassung der Einkaufszentren und Fachmärkte aus der UVP-Pflicht aus rational nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erfolgen, so beantragt Coop im Sinne eines Eventualbegehrens, dass der UVP-Schwellenwert für Anlagetyp 80.5 auf 25'000 m² Verkaufsfläche anzuheben sei.

Mit den Schwellenwerten 25'000 m² VFL / 1'500 PP würden tatsächlich nur die Ausnahmefälle (ca. 14%) erfasst. Das UVEK selbst schlage beim Anlagetyp 80.4 (Landwirtschaftliche Anlagen) eine deutliche Erhöhung der UVP-Schwellenwerte vor mit dem Ziel, nur noch die sehr grossen Landwirtschaftsbetriebe der UVP-Pflicht zu unterstellen (vgl. Erläuterungsbericht UVEK zur UVPV Seite 15). In Analogie dazu dürften auch nur noch die sehr grossen Einkaufszentren der UVP-Pflicht unterstellt werden.

Maus Frères SA Maus Frères unterstützt voll die Argumentation von espace.mobilité sowie die Stellungnahme der Migros (vgl. oben)

Nicht angeschriebene Die Stadt Zürich beantragt, den den UVP-Schwellenwert für grössere

Einkaufszentren und Fachmärkte grundsätzlich bei 5'000 m2

Behörden / politische zu belassen: Gremien

Der Anlagetyp 80.5 Einkaufszentren und Fachmärkte sei oft eng mit dem

Stadt Zürich Anlagetyp 11.4 Parkierungsanlagen und -plätze verknüpft. Viele

Einkaufsnutzungen, insbesondere ausserhalb der Kernstädte seien nicht nur aufgrund der Verkaufsfläche sondern auch aufgrund der Parkplatzzahl UVPpflichtig. Wie die Parkierungsanlagen würden auch die Einkaufszentren seit Jahren im politischen Rampenlicht des Verbandsbeschwerderechts stehen. Auch bei diesen sei jedoch eine Anhebung des Schwellenwertes aus fachlicher Sicht nicht gerechtfertigt. Die Stadt Zürich habe mit dem Instrument „Fahrtenmodell“ einen Weg gefunden, das Verkehrsaufkommen bei publikumsintensiven Einrichtungen sinnvoll zu steuern. In solchen Fällen spiele der Umfang der effektiven

Verkaufsfläche oder die Parkplatzzahl eine geringe Rolle.

Auf dem Gebiet der Stadt Zürich seien im Zeitraum 2001 bis Ende 2007 in 7 Fällen Einkaufsnutzungen mit mehr als 5'000 m² von der UVP-Pflicht betroffen gewesen, wobei sich in 4 Fällen die UVP-Pflicht auch auf Grund der PP-Zahl ergeben habe. In all diesen Fällen wäre auch nach Anhebung des Schwellenwertes auf 7'500 m² die UVP-Pflicht gegeben gewesen. Die Praxiserfahrungen würden zudem darauf hinweisen, dass im ÖV-seitig gut erschlossenen und bevölkerungs- und

arbeitsplatzreichen Gebiet der Stadt Zürich, die Umgehung des UVP-

Schwellenwertes für die Investoren für Einkaufsnutzungen eine geringe Rolle spielen dürfte. Dies müsse in den Agglomerationsgebieten nicht unbedingt der Fall