Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/47: Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) · 172 Seiten

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Revisionen UVPV und VBO – Bericht über die Ergebnisse der Anhörung 25. August 2008

Herausforderung dar. Veränderungen in diesem Bereich sollten deshalb gut

überlegt und begründet sein. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung des

massgebenden Schwellenwerts von 5'000 m² auf 7'500 m² Verkaufsfläche fehle es jedoch, wie bei den Parkierungsanlagen (vgl. oben Ziffer 2a), an einer

nachvollziehbaren sachlichen Begründung; es werde lediglich auf den

Ermessensspielraum des Verordnungsgebers verwiesen. Aus diesem Grund sei die Erhöhung des Schwellenwerts von 5'000 auf 7'500 m² Verkaufsfläche, aus den gleichen Überlegungen wie bei den Parkplätzen, grundsätzlich abzulehnen.

Möglicherweise spiele aber die Erhöhung des Schwellenwerts bei den Verkaufsflächen keine allzu grosse Rolle, weil grössere verkehrsintensive Einrichtungen bereits aufgrund ihrer Parkplatzzahl UVP-pflichtig seien. Die Anhebung des Schwellenwerts der Verkaufsflächen sei laut Schweizerischer Vereinigung für Landesplanung (VLP) jedoch auf jene der Parkplatzzahlen abzustimmen, so dass auch in Zukunft eine sorgfältige Prüfung der beträchtlichen Auswirkungen von Einkaufszentren und Fachmärkten auf die Verkehrserschliessung sowie die Luft- und Lärmbelastung erfolge und grosse Einrichtungen nicht strengeren Umweltvorschriften unterworfen seien als die neuen Billig-Discounter.

Schweizer Vogelschutz Die Erhöhung der Verkaufsfläche um die Hälfte ist aus der Sicht des Schweizer (SVS) Vogelschutzes (SVS) bedenklich. Sie bringe tendenziell eine höhere

Umweltbelastung mit sich. Bei den Verkaufsflächen spiele es eine wesentliche Rolle, ob auf ihnen Güter des täglichen Bedarfs oder beispielsweise Baufachmarktartikel verkauft würden. Die undifferenzierte Erhöhung des Schwellenwertes überzeuge daher nicht.

Pro Natura Laut Pro Natura sei die Erhöhung der Verkaufsfläche um die Hälfte bedenklich. Sie

bringe tendenziell eine höhere Umweltbelastung mit sich. Bei den Verkaufsflächen spiele es eine wesentliche Rolle, ob auf ihnen Güter des täglichen Bedarfs oder beispielsweise Baufachmarktartikel verkauft würden. Die undifferenzierte Erhöhung des Schwellenwertes überzeugt daher nicht. Pro Natura könne sich mit der

Erhöhung allenfalls einverstanden erklären, sofern sie von „Standardmassnahmen“ in den Bereichen Verkehr- und Standortplanung gemäss Ziff. 11.4 (siehe oben)

begleitet würden.

Eidg. und kantonale Die ENHK beantragt, der heutige Schwellenwert von 5000 m² sei unverändert Kommissionen und beizubehalten. Hier würden die die gleichen Ausführungen wie zum Anlagetyp Nr. Institutionen 11.4 gelten

ENHK

Weitere interessierte Migros beantragt eine Erhöhung des Schwellenwerts auf 25'000 m²

Kreise Verkaufsfläche.

Migros Begründung vgl. Kap. 7.3

Coop Coop fordert eine Entlassung von Einkaufszentren und Fachmärkten (Anlagetyp

80.5) aus der UVP-Pflicht. Das Kriterium für die UVP-Pflicht sei gemäss Art. 10a Abs. 2 USG das Vorhandensein oder die Vermutung einer erheblichen

Umweltbelastung einer Anlage. Diese Voraussetzung sei in der Regel bei einem Einkaufszentrum oder Fachmarkt nicht gegeben.

Die Richtigkeit dieser Forderung lasse sich durch folgende weitere Argumente untermauern:

Sanierungen und ggf. Erweiterungen von bestehenden Einkaufszentren und

Fachmärkten seien raumplanerisch und umweltpolitisch sinnvoll: Sie würden den sparsamen Umgang mit dem beschränkten Gut Boden fördern, einen Baustoff-